Die Kommunen werden von den Aufsichtsbehörden vermehrt zur Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben für die Aufstellung ihrer Haushaltspläne verpflichtet.
Demnach sind grundsätzlich für alle im Haushaltsplan ausgewiesenen Investitionen, insbesondere aber für Bauvorhaben, Wirtschaftlichkeitsberechnungen (WiBe) nachzuweisen. Hierzu konkretisieren entsprechende Verwaltungsvorschriften das Vorgehen. So sind bspw. in Abhängigkeit vom Finanzvolumen unterschiedliche Verfahren der Investitionsrechnung anzuwenden. Gleichwohl liegt die größte Herausforderung bei der Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Beschaffung der Datengrundlage sowie der verständlichen Ergebnisaufbereitung für Entscheidungsträger.
Das IPM bietet in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Studieninstitut MV zwei Seminare ( 23.-24. Mai in Greifswald sowie vom 11.-12. Juli in Schwerin) zum Thema WiBe für Baumaßnahmen an. Im Seminar erlernen die Teilnehmenden die rechtlichen und methodischen Grundlagen zur Erstellung einer kommunalspezifischen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Es werden zahlreiche Hinweise zur Beschaffung und Aufbereitung der erforderlichen Kalkulationsdaten gegeben sowie eine kostenfreie Software des Bundesministeriums des Innern vorgestellt, mit der der Erstellungsaufwand für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung minimal gehalten werden kann.
Haben Sie Interessen an einem Seminar zum Thema WiBe für kommunale Baumaßnahmen? Dann informieren Sie sich auf unserer Homepage zu unserem Seminar- und Dienstleistungsangebot oder buchen Sie das Seminar direkt über die Homepage des SI-MV.