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Brandenburger Kommunen fehlt es an rechtsgültigen Kita-Satzungen

Das Institut für Public Management (IPM) hat im Januar dieses Jahres eine Erhebung zur Aktualität verschiedener Satzungen in Brandenburg und Sachsen durchgeführt. In über 200 Kommunen wurden die Gebührensatzungen für Straßenreinigung und Winterdienst sowie die Erhebung von Kitabeiträgen untersucht.

Der Gesetzgeber verpflichtet Kommunen, Gebührenkalkulationen nach den jeweiligen Regelungen der Kommunalen Abgabengesetze durchzuführen. Danach dürfen Kalkulations- und Veranlagungszeiträume in Brandenburg maximal 2 Jahre (§6 BrbKAG) und in Sachsen maximal 5 Jahre (§10 SächsKAG) Bestand haben. Vor diesem Hintergrund hat das IPM die 107 größten Kommunen Brandenburgs sowie die 100 größten Kommunen Sachsens auf die Aktualität der Gebührensatzungen überprüft. Die Ergebnisse liegen nun vor:
Mit einer gleichmäßigen Ausprägung zwischen Brandenburg und Sachsen verfügen ca. 70% der untersuchten Kommunen bei dem Thema Straßenreinigung und Winterdienst über Gebührenkalkulationen, die dem rechtlichen Rahmen entsprechen. Bei 30% der Kommunen hingegen ist dies nicht der Fall. So stammt die älteste brandenburgische Gebührensatzung aus dem Jahr 2001, aus Sachsen datiert sie sogar auf das Jahr 1993.
Bei den Satzungen für die Bemessung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten hingegen gibt es eklatante Unterschiede zwischen Brandenburg und Sachsen. So sind die sächsischen Gebührenkalkulationen in 97,3% der Fälle im erlaubten Veranlagungszeitraum kalkuliert. Den Blick auf das Nachbarland Brandenburg gerichtet, schaffen es hier nur 44,3% der Kommunen im Kalkulationszeitraum zu bleiben und dem Rechtsanspruch gerecht zu werden.
Hat Ihre Kommune auch Nachholbedarf beim Thema Gebührenkalkulation? Das IPM unterstützt mit Fachexpertise und Sachverstand die Kalkulation u.a. für

  • Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst
  • Elternbeiträge für Kindertagesstätten
  • Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr
  • Friedhofsgebühren
  • Gebühren für Wasser, Abwasser und Schmutzwasser
  • Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgaben
  • Nutzungsentgelte für Sportstätten und öffentliche Gebäude
  • Verwaltungsgebühren

Das IPM unterstützt Kommunen durch die Erstellung der jeweiligen Gebührenkalkulation oder im Rahmen eines 3-tägigen Workshops vor Ort. Die Kalkulationen des IPM werden in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen durchgeführt. Dabei wird stets im Sinne der Bürger auf die Leistungsunterschiede und Angemessenheit der Kosten geachtet. Sie erhalten so eine beschlussfähige Kalkulation, die Ihren Haushalt entlastet.
Haben Sie Interesse? Rufen Sie uns unter 030-3907907-47 an oder schreiben Sie ein E-Mail an kontakt@ipm.berlin.