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Landesbauordnung in Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet – Barrierefreiheit verpflichtend

Der Landtag in Schwerin hat über das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung debattiert. Laut Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) betreffen wichtige Änderungen die Bereiche „Barrierefreies Bauen in privaten und öffentlichen Gebäude“ sowie „Erneuerbare Energien“.

Der Wirtschafts- und Bauminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Harry Glawe, zeigt sich erfreut über die in den letzten Jahren gereifte Erkenntnis, dass bei öffentlich zugänglichen Gebäuden barrierefreies Bauen eine Selbstverständlichkeit sei. „Bei Neubauten von Einkaufszentren, Gesundheitseinrichtungen, Bauten für Kultur und Bildung, Verwaltungsgebäuden sowie Geldinstituten ist Barrierefreiheit kein Gegenstand von grundsätzlichen Auseinandersetzungen mehr“ führte Glawe aus. Darüber hinaus beziehe sich die nunmehr verpflichtende Barrierefreiheit von Neubauten nicht nur auf den Besucher- sondern auf den Benutzerverkehr.
Beim Ausbau erneuerbarer Energien tragen laut Minister Glawe viele Regelungen dazu bei, „Maßnahmen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung zu erleichtern.“ Er nennt als Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Bauordnungsrecht des Landes die Verfahrensfreistellung von Windkraftanlagen bis 10 Meter Höhe – außer in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Mischgebieten. Gleiches gelte für die Ausweitung der Verfahrensfreistellung bei Solarenergieanlagen auf Dach- und Außenwandflächen. Darüber hinaus spiele die Frage, ob die mit Solaranlage erzeugte Energie dem Eigenverbrauch dient oder ins Stromnetz eingespeist wird, bei der Verfahrensfreiheit nun keine Rolle mehr.