Inventurrichtlinie
Die Inventurrichtlinie gewährleistet, dass die Erst- und Folgeerfassung des Vermögens und der Schulden einheitlich, vollständig und nach gleichen Kriterien erfolgt. Außerdem schafft sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine wirklichkeitsgetreue Bewertung. Damit Sie beim Erfassen einen reibungslosen Ablauf haben, müssen Sie eine detaillierte Inventurplanung (Zeit-, Sach- und Personalplan) aufstellen, die alle Fachbereiche der Gemeinde miteinbezieht. Gern unterstützen wir Sie dabei. So funktioniert das ungeliebte Zählen, Messen und Wiegen spielend.
Dienstanweisung
Sie möchten Arbeitsabläufe vereinfachen und standardisieren? Dann sind Dienstanweisungen und -vereinbarungen genau die richtige Lösung für Sie. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Anpassung einer Dienstanweisung zur Inventur. Wir berücksichtigen dabei alle gesetzlichen Vorgaben und entwickeln Dienstanweisungen, die genau auf Sie zugeschnitten sind. So haben Sie reibungslose Abläufe, jeden Tag.
Inventur-Service
Sie müssen wie gesetzlich vorgeschrieben eine Inventur durchführen. Haben Sie dabei auch das Problem, dass bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände oft nicht vorhanden sind? Wir unterstützen sie gern bei der Planung der Inventur, der Aufstellung des Inventurrahmenplans (inklusive des Personal-, Sach- und Zeitplanes) sowie bei der Durchführung.