Aufbau Ihrer USt-KLR
Durch die Änderungen in § 2b UStG müssen Sie mehr Leistungen als bisher umsatzsteuerpflichtig behandeln. Stehen Sie auch vor der Herausforderung die zugehörigen Kosten, die vom Finanzamt zurückgefordert werden können, korrekt zu verarbeiten? Durch eine Abrechnung innerhalb der örtlichen Kosten- und Leistungsrechnung können Sie diese Aufgabe mit Leichtigkeit meistern. Gern bauen wir Ihre USt-KLR schnell und kompetent auf. Diese Leistung ist keine steuerrechtliche Bewertung Ihrer kommunalen Leistungen. Wir passen Ihre kostenrechnerischen Strukturen mit Blick auf die Umsatzsteuerabrechnung an.
Dienstanweisungen
Sie möchten Arbeitsabläufe vereinfachen und standardisieren? Dann sind Dienstanweisungen und -vereinbarungen genau die richtige Lösung für Sie. Gern erstellen und optimieren wir Dienstanweisungen für den Umgang mit umsatzsteuerpflichtigen Leistungen. Wir berücksichtigen dabei die gesetzlichen Vorgaben und steuerrechtlichen Bewertungen so, dass die Dienstanweisungen genau auf Sie zugeschnitten wird.
Ihr Ansprechpartner
Oliver Massalski
