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Anlagenbuchhaltung in Kommunen

Die Anlagenbuchhaltung weist einen sehr großen Anteil an der Erstellung der Jahresabschlüsse in Kommunen auf.

Ohne zeitnahe Vermögenserfassung und Verwaltung ist die Aufstellung einer Bilanz nicht möglich. Auch die Ergebnisrechnung ist dabei abhängig von der zügigen Erfassung der Einkäufe. Doch viele Kommunen verfügen leider nicht über das notwendige Personal und hängen mit der Buchung des Anlagevermögens weit zurück. Oft ist auch die Software schuld an der mangelhaften Verarbeitung der vorhandenen Daten oder die Fachbereiche geben keine Informationen an die Kämmerei über die Fertigstellungen und Inbetriebnahmen. Ist das jetzt alles investiv oder gehört der Einkauf nicht doch eher in den konsumtiven Bereich? Dann noch die Verbuchung von Fördermitteln und Investitionspauschalen, der Abgang von Vermögen und die Inventur?! Sie sehen, die Anlagenbuchhaltung fordert wirklich ein breites Spektrum an Fachwissen und Zeit. Ohne entsprechendes Personal mit dem nötigen Fachwissen und zeitliche Kapazitäten ist das schnelle und effiziente Erstellen von Jahresabschlüssen nahezu unmöglich.

Durch die Begleitung zahlreicher Jahresabschlussprojekte in Kommunen, haben die Mitarbeiter des Institut für Public Management eine große Kompetenz im Bereich der Anlagenbuchhaltung aufgebaut, wissen wo die Schwachstellen und Probleme liegen und können Ihnen fachkundig zur Seite stehen.
Manchmal fehlt es auch nur an Regelungen, mit nützlichen Richtlinien und Dienstanweisungen lassen sich bereits viele Probleme lösen und Standards setzen.

Brauchen Sie Unterstützung und Beratung im Bereich der Anlagenbuchhaltung? Dann melden Sie sich gern bei uns.