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Ansatzfähige Kosten für Elternbeiträge – aktuelles Urteil OVG Berlin-Brandenburg

Das OVG Berlin-Brandenburg befasst sich im Urteil 6 A 15.15 unter anderem mit den ansatzfähigen Kosten bei der Berechnung der maximal ansatzfähigen Elternbeiträge der Brandenburger Kindertagesstätten.

Das Gericht prüfte die Parameter der Kalkulation und stellte fest, dass kalkulatorische Zinskosten nicht zu den ansatzfähigen Betriebskosten der Elternbeiträge gehören (vgl. § KitaG, KitaBKNV, KitaPersV). Demnach ist eine Kalkulation grob falsch, wenn kalkulatorische Zinskosten angesetzt wurden. Dieser Umstand wird auch nicht durch das Argument geheilt, dass mit den Personensorgeberechtigten geringere Elternbeiträge abgerechnet wurden.
Auch zu den ansatzfähigen Personalkosten schafft das Urteil Klarheit. Denn nicht nur die Personalkosten für das notwendige pädagogische Personal, sondern die Personalkosten in Gesamtheit dürfen für die Berechnung der Elternbeiträge angesetzt werden.
Prüfen Sie daher Ihre Kalkulation noch heute. Benjamin Wagner unterstützt Sie gern dabei.