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	<title>Sonstiges Archive - IPM</title>
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	<description>Institut für Public Management</description>
	<lastBuildDate>Mon, 20 Jan 2025 10:51:30 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Sonstiges Archive - IPM</title>
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	<item>
		<title>Der Flecken Coppenbrügge beschließt einstimmig die neue Friedhofsgebührensatzung</title>
		<link>https://www.ipm.berlin/der-flecken-coppenbruegge-beschliesst-einstimmig-die-neue-friedhofsgebuehrensatzung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jan 2025 10:51:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebührenkalkulation]]></category>
		<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Friedhofsgebühren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Flecken Coppenbrügge hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die neue Friedhofsgebührensatzung verabschiedet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/der-flecken-coppenbruegge-beschliesst-einstimmig-die-neue-friedhofsgebuehrensatzung/">Der Flecken Coppenbrügge beschließt einstimmig die neue Friedhofsgebührensatzung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der <a href="https://www.coppenbruegge.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Flecken Coppenbrügge</a> hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die neue Friedhofsgebührensatzung verabschiedet. Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 2014 und war somit nicht mehr zeitgemäß. Neben der Anpassung an aktuelle Kostenstrukturen sollen auch neue Grabarten eingeführt werden, die in der alten Satzung bislang nicht berücksichtigt waren.</p>



<p>Zuvor hatte das Institut für Public Management (IPM) im November die Ergebnisse einer umfassenden Analyse im Finanzausschuss vorgestellt. Dank der hohen Priorität, die die Verwaltung diesem Projekt einräumte, konnte die Kalkulation in nur 1,5 Monaten abgeschlossen werden. Dieser schnelle Fortschritt wurde durch eine enge Abstimmung über mehrere kurze Videokonferenzen und einen „heißen Draht“ zur Kämmerin ermöglicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Geheimnis ist die Präsentation der Ergebnisse</h2>



<p>Im Rahmen der Präsentation durch das IPM wurden zentrale Themen wie die Kostenermittlung, die Verteilung der Gebühren und die Herausforderungen durch bestehende Überkapazitäten detailliert beleuchtet. Um den kalkulatorischen Zinssatz und die Ermittlung der Grabnutzungsrechte rechtssicher zu gestalten, wurden aktuelle Gerichtsurteile herangezogen.</p>



<p>Im Anschluss an die Präsentation der Ergebnisse fand ein intensiver Austausch mit den Gemeindevertreter:innen statt, in dem zahlreiche Fragen geklärt wurden. Ebenfalls gelungen ist es den Umstand zu vermitteln, dass die rechtlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vornehmlich dem Haushalt des Flecken dienen. Denn das KAG zielt bewusst nicht darauf ab, die niedrigsten Gebühren im Landkreis zu ermöglichen. Auch wenn die gestiegenen Kosten bei einigen Ratsmitgliedern für Ernüchterung sorgten, trug die Präsentation zu einem tieferen Verständnis der Sachlage bei. Die Notwendigkeit der beschlossenen Anpassungen konnte vermittelt werden.</p>



<p>„Ich fand das für unsere Zwecke sehr sehr gut und sehr verständlich“, betonte die Kämmerin nach der Präsentation. Dies unterstreicht die Bedeutung einer fundierten und strukturierten Präsentation der Ergebnisse vor den Ratsmitgliedern.</p>



<p>Mit dem einstimmigen Beschluss setzt der Flecken Coppenbrügge ein klares Zeichen für eine nachhaltige und transparente Finanzpolitik im Bereich der Friedhofsgebühren.</p>



<p>Möchten auch Sie von unserer <a href="https://www.ipm.berlin/leistungen/gebuehrenkalkulation/friedhof/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Sachkenntnis</a> profitieren? Melden Sie sich gern bei <a href="https://www.ipm.berlin/kontakt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">uns</a> und wir besprechen, wie wir Sie unterstützen können. </p>



<p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/der-flecken-coppenbruegge-beschliesst-einstimmig-die-neue-friedhofsgebuehrensatzung/">Der Flecken Coppenbrügge beschließt einstimmig die neue Friedhofsgebührensatzung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Gemeinde Schönefeld</title>
		<link>https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren-fuer-die-gemeinde-schoenefeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Oct 2024 12:23:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebührenkalkulation]]></category>
		<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Kalkulation von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wir haben neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Gemeinde Schönefeld kalkuliert. Wie, erfahren Sie hier...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren-fuer-die-gemeinde-schoenefeld/">Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Gemeinde Schönefeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Gemeinde Schönefeld in Brandenburg führt neue Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was muss bei Kalkulationen für Straßenreinigung und Winterdienst berücksichtigt werden?</h2>



<p>In den verschiedenen Bundesländern gelten unterschiedliche rechtliche Bestimmungen. Für die <a href="https://gemeinde-schoenefeld.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gemeinde Schönefeld</a> gilt das Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz von Brandenburg (KAG).</p>



<p>Die Gesetze sehen vor, dass das Kommunalabgabegesetz unter anderem die anrechenbaren Kosten und die Vorgehensweise bei Abschreibungen festlegt. Das Brandenburgische Straßengesetz bestimmt beispielsweise den öffentlichen Anteil (Gemeindeanteil).</p>



<p>Nach dem KAG Brandenburg müssen die Gebühren gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu berechnet werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie wurde bei der Kalkulation vorgegangen?</h2>



<p>Zunächst wurden die Plan-Zahlen der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die Jahre 2024 und 2025 herangezogen. Hierzu gehören z.B. Kosten der Streugutbeseitigung oder auch die anteiligen Personalkosten der Verwaltung. Erstmals sollten in der Vorauskalkulation auch die Kosten der Laubentsorgung berücksichtigt werden. Anschließend wurde eine Vorkalkulation erstellt, um die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst der kommenden Jahre festzulegen.</p>



<p>Eine besondere Herausforderung dabei war es, die anrechenbaren Kosten zu ermitteln und diese anschließend mittels des Äquivalenzzifferverfahrens auf die unterschiedlichen Reinigungsklassen zu verteilen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist das Ergebnis?</h2>



<p>Abschließend konnten so neue Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst für die Gemeinde Schönefeld. In der 47. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld wurden die kalkulierten Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst beschlossen.</p>



<p><strong>Benötigen Sie auch Unterstützung bei Ihrer Gebührenkalkulation? Gern kalkulieren wir für Sie und beraten Sie auf dem Weg zur neuen Gebührensatzung!</strong> Kontaktieren Sie <a href="https://www.ipm.berlin/kontakt/">uns</a> einfach.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren-fuer-die-gemeinde-schoenefeld/">Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Gemeinde Schönefeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
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		<item>
		<title>Vergaberegelungen in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern im Umbruch</title>
		<link>https://www.ipm.berlin/vergaberegelungen-in-thueringen-und-mecklenburg-vorpommern-im-umbruch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Jun 2024 08:12:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Organisation und Management]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Vergaberegelungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ipm.berlin/?p=14421</guid>

					<description><![CDATA[<p>Vergaberegelungen in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern im Umbruch. Welche Anpassungen es von Schwellenwert bis Nachhaltigkeit gibt, lesen Sie hier:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/vergaberegelungen-in-thueringen-und-mecklenburg-vorpommern-im-umbruch/">Vergaberegelungen in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern im Umbruch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Umfangreiche Anpassungen von Schwellenwerte bis Nachhaltigkeit. Vergaberegelungen in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern im Umbruch: Zum 01. Januar des Jahres 2024 wurde das Thüringer Vergabegesetz geändert, um u.a. Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung zu ermöglichen.<a id="_ftnref1" href="#_ftn1">[1]</a> In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Anfang des Jahres 2024 der Mindestlohn von 13,50 Euro und die Verpflichtung nach Tariflohn oder tarif-ähnlich zu bezahlen.<a id="_ftnref2" href="#_ftn2">[2]</a></p>



<p>Mit diesen Änderungen in zwei Bundesländern sehen wir die ersten Anpassungen hinsichtlich der Vereinfachungen, den Tarifanpassungen und auch zu Nachhaltigkeitsanforderungen in den Vergaberegelungen der Bundesländer. Es bleibt jedoch in der Praxis häufig der Beweis einer realen Vereinfachung aus, wenn man sich beispielsweise die Regelungen zur Handhabung der Vergabe per E-Mail in Thüringen näher anschaut (vgl. <a href="https://wirtschaft.thueringen.de/fileadmin/content/tmwta/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/2024-03-12_Rundschreiben_ThuerVgG.pdf">Rundschreiben des TMWWDG vom 12.03.2024</a> unter Pkt. 9b).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was sagt das novellierte Thüringer Vergabegesetz?</h2>



<p>Mit dem <strong>novellierten Thüringer Vergabegesetz</strong> wurden die Auftragswertgrenzen, ab denen das Gesetz zur Anwendung kommt, deutlich angehoben. Für Bauleistungen liegt diese Grenze nun bei 75.000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungen bei 30.000 Euro und für Direktvergaben sogar bei 7.000 Euro.</p>



<p>Ein wesentlicher Bestandteil der Novelle ist die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns, der 1,50 Euro über dem aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn liegt. Eine weitere bedeutende Neuerung ist die Möglichkeit, Angebote elektronisch per E-Mail einzureichen, sofern diese unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen. Diese Regelung gilt spezifisch für Verhandlungsvergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich sowie für freihändige Vergaben im Baubereich, ist aber gemäß dem oben erwähnten Rundschreiben herausfordernd in der Umsetzung. Der <a href="https://www.ipm.berlin/leistungen/organisation-und-mangement/vergabemanagement/">Vergabemanagementbereich des IPM</a> setzt hier weiterhin auf die konsequente Nutzung der digitalen Vergabeplattformen.</p>



<p>Anstelle der bisherigen verschiedenen Formblätter müssen Bieter nun eine neue Eigenerklärung abgeben. In der müssen sie die Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) bestätigen. Parallel zur Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes wird auch die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie sieht es in Mecklenburg-Vorpommern aus?</h2>



<p>Im <strong>Bundesland Mecklenburg-Vorpommern</strong> trat ab dem 15.05.2024 tritt das Tariftreue und Vergabegesetz M-V (TVgG M-V) in Kraft. Mit der Veröffentlichung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV M-V ) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern wird die Übergangsregelung des TVgG M-V in § 19 aufgehoben.</p>



<p>Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit hat nun darüber informiert, dass ab sofort neue Vergabeverfahren nach den Vorschriften des <a href="https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-TariftVergabeGMVpG3">TVgG M-V</a> und der VgMinArbV M-V durchgeführt werden müssen. Dabei sind insbesondere Maßgaben für die regionale oder lokale Leistungserbringung (§ 7 VGMinArbV M-V) sowie nachhaltige Beschaffung (§ 9 VGMinArbV M-V) zu beachten. Die Verordnung zu Mindestarbeitsbedingungen basierend auf den §§ 5 und 6 TVgG M-V ist noch in Arbeit. Bis zu deren Verabschiedung gilt weiterhin der vergaberechtliche Mindestlohn von 13,50 Euro  gemäß § 8 TVgG M-V, sofern keine neuen Verordnungsregelungen vorliegen.</p>



<p>Die unterschiedlichen Vergaberegelungen der Bundesländer und deren formelle Anwendung sind selbst für öffentliche Verwaltungen häufig nur schwer zu durchschauen. Hier unterstützen wir Sie gern!</p>



<p><strong>Von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur Nachbereitung des Vergabeverfahrens. Gerne unterstützen wir Sie im gesamten Vergabeprozess* oder auch nur an den Stellen, wo ein Engpass vorliegt. Alles selbstverständlich auch vollständig digital.</strong></p>



<p><a href="https://www.ipm.berlin/leistungen/organisation-und-mangement/vergabemanagement/" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><strong>Hier</strong></a> finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen, oder vereinbaren Sie direkt einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin mit <a href="https://www.ipm.berlin/team/jan-reinwein/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Jan Reinwein</a>. Sie erreichen ihn telefonisch unter <a href="mailto:030%20-%203%20907%20907%20-%2053" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><strong>030 &#8211; 3 907 907 &#8211; 53</strong></a> oder per E-Mail: <a href="mailto:j.reinwein@ipm.berlin" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><strong>j.reinwein@ipm.berlin</strong></a>.</p>



<p><a href="#_ftnref1" id="_ftn1">[1]</a> <a href="https://blog.cosinex.de/2024/01/17/thueringen-neues-vergabegesetz/">https://blog.cosinex.de/2024/01/17/thueringen-neues-vergabegesetz/</a></p>



<p><a href="#_ftnref2" id="_ftn2">[2]</a> <a href="https://www.stgt-mv.de/Aktuelles/Meldungen/?id=199811&amp;processor=processor.sa.pressemitteilung">https://www.stgt-mv.de/Aktuelles/Meldungen/?id=199811&amp;processor=processor.sa.pressemitteilung</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/vergaberegelungen-in-thueringen-und-mecklenburg-vorpommern-im-umbruch/">Vergaberegelungen in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern im Umbruch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>NEUE Friedhofsgebühren für Brandenburger Bürger</title>
		<link>https://www.ipm.berlin/neue-friedhofsgebuehren-fuer-brandenburger-buerger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Apr 2024 08:53:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebührenkalkulation]]></category>
		<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Friedhofsgebühren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neue Friedhofsgebühren für Brandenburger Bürger: Das IPM wurde von der Städten Kolkwitz und Trebbin sowie der Gemeinde Zeuthen mit der Neukalkulation der jeweiligen Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen beauftragt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-friedhofsgebuehren-fuer-brandenburger-buerger/">NEUE Friedhofsgebühren für Brandenburger Bürger</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Neue Friedhofsgebühren für Brandenburger Bürger: Zur Deckung des Aufwandes für „die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung“ sind die Gemeinden und Städte des Landes Brandenburg laut Kommunalabgabengesetz berechtigt, Benutzungsgebühren zu erheben. Das IPM wurde von den Städten <a href="https://gemeinde-kolkwitz.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kolkwitz</a>, <a href="https://www.stadt-trebbin.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Trebbin</a> und der Gemeinde <a href="https://www.zeuthen.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Zeuthen</a> mit der Neukalkulation der jeweiligen Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen beauftragt. Nach ersten gemeinsamen Auftaktgesprächen, in welchen essenzielle Fragen geklärt wurden, arbeiteten Zeuthen, Trebbin und Kolkwitz dem IPM die hierfür benötigten Daten entsprechend zu.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetzliche Grundlagen</h2>



<p>Je nach Bundesland gibt es teilweise unterschiedliche Regelungen zur Kalkulation von Benutzungsgebühren bzw. zum jeweils einzuhaltenden Kalkulationszeitraum. In Brandenburg sollten sämtliche Gebühren alle 2 Jahre neu kalkuliert werden.</p>



<p>Auch für die Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen gilt das Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes als verbindliche Rechtsgrundlage. Dieses regelt unter anderem die ansatzfähigen Kosten, aber auch die Verfahrensweise bei festgestellten Kostenüber- bzw. -unterdeckungen. Um diese feststellen zu können, muss eine Nachkalkulation erfolgen, in welcher die tatsächlichen Ist-Kosten der vergangenen Jahre betrachtet und ausgewertet werden. In Kolkwitz und Trebbin wurde diese jeweils selbst vorgenommen, für die Gemeinde Zeuthen übernahm das IPM die Nachkalkulation.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorgehensweise</h2>



<p>Bei der Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen werden zunächst die Kosten der entsprechenden Einrichtungen aus den vergangenen Jahren betrachtet und bewertet. Auch Preissteigerungen müssen für den Kalkulationszeitraum &#8211; in Brandenburg 2 Jahre &#8211; berücksichtigt werden (z.B. mittels Prognoserechnung).</p>



<p>Die angenommenen künftigen Nutzerzahlen – sprich Beerdigungen bzw. Trauerhallennutzungen &#8211; im Betrachtungszeitraum müssen ebenfalls mithilfe von Erfahrungswerten bzw. Nutzerzahlen aus der Vergangenheit ermittelt werden.</p>



<p>Sollten prognostizierte Kosten und Nutzerzahlen am Ende des Betrachtungszeitraum, also rückblickend, nicht der tatsächlichen Datenlage entsprechen, so wird dies mittels Nachkalkulation festgestellt und eine gegebenenfalls entstandene Kostenüber- oder -unterdeckung wie im KAG vorgeschrieben für den nächsten Kalkulationszeitraum berücksichtigt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ergebnis</h2>



<p>Die kalkulierten Ergebnisse der neuen Nutzungsgebühren wurden jeweils in einem professionellen Kalkulationsbericht zusammengefasst und erläutert. Hierbei ist es dem IPM immer wichtig, auch die gesetzlichen Grundlagen sowie die angewandte Rechtsprechung ausführlich darzustellen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Präsentation und Beschluss</h2>



<p>Die Kalkulationen der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen für Zeuthen, Trebbin und Kolkwitz wurden vom IPM vor den entsprechenden politischen Gremien vorgestellt und teilweise auch bereits beschlossen.&nbsp;Zu einer Präsentation gehört dabei nicht nur die „Zahlen vorzulesen“, sondern diese auch zu interpretieren sowie z.B. Vorschläge zu neuen Gebührenpositionen einzubringen, Einsparpotenziale aufzuzeigen oder Hinweise zur Kostendeckung im Sinne des Haushalts zu geben. Die Fertigstellung der Kalkulationen ist durch eine sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen unseren Brandenburger Kunden und dem IPM gelungen. &nbsp;</p>



<p><strong>Benötigen auch Sie Unterstützung bei Ihrer <a href="https://www.ipm.berlin/leistungen/gebuehrenkalkulation/friedhof/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kalkulation</a>? Gern kalkulieren wir diese für Sie und beraten Sie auf dem Weg zu Ihrer neuen Satzung!&nbsp;Melden Sie sich gern bei <a href="https://www.ipm.berlin/kontakt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">uns</a> und wir besprechen, wie wir Sie unterstützen können.</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-friedhofsgebuehren-fuer-brandenburger-buerger/">NEUE Friedhofsgebühren für Brandenburger Bürger</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Friedhofsgebühren von Klein zu Groß</title>
		<link>https://www.ipm.berlin/friedhofsgebuehren-von-klein-zu-gross/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Feb 2024 14:59:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebührenkalkulation]]></category>
		<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Friedhofsgebühren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Kalkulation der Friedhofsgebühren ist zurzeit bei vielen Verwaltungen auf der Prioritätenliste ganz oben. Friedhofsgebühren von Klein zu Groß, wir helfen Ihnen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/friedhofsgebuehren-von-klein-zu-gross/">Friedhofsgebühren von Klein zu Groß</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Kalkulation der Friedhofsgebühren ist zurzeit bei vielen Verwaltungen auf der Prioritätenliste ganz oben. Friedhofsgebühren von Klein zu Groß: Ob nun die kleine Amtsgemeinde Lindendorf in Brandenburg oder die Großstadt Wolfsburg in Niedersachsen. Viele Kommunen verspüren den Handlungsdruck. Ob hoffnungslos veraltete Gebührensatzungen, Druck von der Rechtsaufsicht oder einfach nur Interesse am Thema. Gute Gründe gibt es viele, sich um die Aktualisierung der Gebührensatzung zu bemühen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hoher Kalkulationsaufwand </h2>



<p>Das hier gezeigte Spektrum von Kommunen mit nur 1.500 Einwohnern bis zu 126.000 Einwohnern weckt jedoch falsche Vorstellungen, was den Kalkulationsaufwand angeht. Auch, wenn die Buchführung hier und da mehr oder weniger aufwendig ist, so stehen viele Verwaltungen oft vor den gleichen Herausforderungen. Es müssen Flächen ermittelt werden. Es müssen Fallzahlen ermittelt und Entscheidungen getroffen werden. Bei all dem begleiten wir unsere Kunden. Mit einem Auftaktgespräch vor Ort oder per Videokonferenz werden alle Mitwirkenden ins Boot geholt. Die benötigten Daten und Checklisten werden besprochen. Bei Rückfragen melden wir uns zeitnah, so dass das Projekt im Fluss bleibt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ergebnisse &amp; Präsentation</h2>



<p>Die Ergebnisse stehen bei uns nicht einfach nur in Tabellen. Es gibt immer einen ausführlichen Kalkulationsbericht mit Erläuterungen zu den gesetzlichen Grundlagen und der angewandten Rechtsprechung. Wir berechnen ihnen auf den Cent, wie teuer die Flächenüberkapazitäten den Haushalt zu stehen kommen. Das alles mündet in der Präsentation der Ergebnisse. Wir lesen Ihnen keinen Zahlen vor. Wir interpretieren sie für Ihre Gremien und geben Vorschläge zu Investitionstätigkeiten oder Einsparmöglichkeiten.</p>



<p>Möchten auch Sie von unserer <a href="https://www.ipm.berlin/leistungen/gebuehrenkalkulation/friedhof/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Sachkenntnis</a> profitieren? Melden Sie sich gern bei <a href="https://www.ipm.berlin/kontakt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">uns</a> und wir besprechen, wie wir Sie unterstützen können. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/friedhofsgebuehren-von-klein-zu-gross/">Friedhofsgebühren von Klein zu Groß</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Stadt Munster und die Stadt Bad Freienwalde</title>
		<link>https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren-fuer-die-stadt-munster-und-die-stadt-bad-freienwalde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jan 2024 08:28:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebührenkalkulation]]></category>
		<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Kalkulation von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ipm.berlin/?p=13788</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wir haben neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Stadt Munster und die Stadt Bad Freienwalde kalkuliert. Wie, erfahren Sie hier...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren-fuer-die-stadt-munster-und-die-stadt-bad-freienwalde/">Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Stadt Munster und die Stadt Bad Freienwalde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Stadt <a href="https://www.munster.de/home.aspx" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Munster</a> in Niedersachsen sowie die <a href="https://stadt.bad-freienwalde.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Stadt Bad Freienwalde (Oder)</a> in Brandenburg erhalten neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was gilt es zu berücksichtigen?</h2>



<p>Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen. So gilt für die Stadt Munster das Niedersächsische Straßengesetz (<a href="https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=173136,1" target="_blank" rel="noreferrer noopener">NStrG</a>) des Landes Niedersachsen in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz für Niedersachsen. Für die Stadt Bad Freienwalde in Brandenburg gilt wiederum das Brandenburgische Straßengesetz (<a href="https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-213886" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BbgStrG</a>) in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz Brandenburg.</p>



<p>Für beide gilt, dass das Kommunalabgabegesetz die grundsätzlichen Kalkulationsgrundlagen regelt. Das BbgStrG beinhaltet zum Beispiel eine Regelung zum öffentlichen Anteil (siehe § 49a Abs. 6 S. 2). So dürfen nicht sämtliche Kosten auf die Gebührenschuldner verteilt werden, einen Teil trägt jeweils der Haushalt der Gemeinde. Der Umgang mit den internen Leistungsverrechnungen (z. B. Bauhof), die Berücksichtigung des Anlagevermögens (z. B. Abschreibungen und Zinsen) und die Ermittlung der Äquivalenzziffern unterschiedlicher Reinigungsklassen sowie einer Kostenüberdeckung war ebenfalls ein Schwerpunkt. Jedoch galt für beide, dass die Gebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert werden mussten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie sind wir bei der Kalkulation vorgegangen?</h2>



<p>Bei der Kalkulation wurden zunächst die ansatzfähigen Ist-Kosten und die Leistungseinheiten des vergangenen Kalkulationszeitraumes ermittelt und den damaligen Plan-Kosten und Leistungseinheiten gegenübergestellt, um eine Über- oder Unterdeckung der Kosten festzustellen (Nachkalkulation).</p>



<p>Für beide Städte konnte in der Nachkalkulation festgestellt werden, dass es im vergangenen Kalkulationszeitraum zu einer Kostenüberdeckung gekommen ist. Diese Überdeckungen wurden in der Vorauskalkulation für den neuen Kalkulationszeitraum kostenmindernd berücksichtigt. Dabei wurden auch die Preissteigerungen für die Vorauskalkulation bei der Stadt Bad Freienwalde ermittelt und berücksichtigt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist das Ergebnis?</h2>



<p>Für die Stadt Munster sinken für den Zeitraum 2024 – 2026 die Gebühren. Für die Stadt Bad Freienwalde sinken die Gebühren für den Zeitraum 2024 – 2025 ebenfalls. Begründet ist dies durch die Kostenüberdeckung des vergangenen Kalkulationszeitraumes.</p>



<p>Durch die enge und beidseitig geschätzte Zusammenarbeit und durch den Zuspruch der politischen Willensfindung, konnten die neuen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Stadt Munster und die Stadt Bad Freienwalde in den jeweiligen Ausschüssen fristgerecht beschlossen werden.</p>



<p><strong>Brauchen Sie auch Unterstützung bei Ihrer Gebührenkalkulation? Gern kalkulieren wir für Sie und beraten Sie auf dem Weg zur neuen Gebührensatzung</strong>.</p>



<p><a href="https://www.ipm.berlin/leistungen/gebuehrenkalkulation/strassenreinigung-und-winterdienst-2/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hier</a> finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen, oder kontaktieren Sie uns per <a href="mailto:m.hoppe@ipm.berlin" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Mail</a> oder telefonisch unter 030 3 907 907 &#8211; 66 (Ansprechpartner: Marius Hoppe). </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren-fuer-die-stadt-munster-und-die-stadt-bad-freienwalde/">Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Stadt Munster und die Stadt Bad Freienwalde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
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		<title>Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren</title>
		<link>https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 May 2023 17:25:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebührenkalkulation]]></category>
		<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Kalkulation von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Stadt Parchim in Mecklenburg-Vorpommern und die Gemeinde Neuenhagen in Brandenburg erhalten neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren. Wie, lesen Sie hier...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren/">&lt;strong&gt;Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren&lt;/strong&gt;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Stadt <a href="https://www.parchim.de/de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Parchim</a> in Mecklenburg-Vorpommern und die Gemeinde <a href="https://www.neuenhagen-bei-berlin.de/startseite-de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Neuenhagen</a> in Brandenburg erhalten neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was gilt es zu berücksichtigen?</h2>



<p>Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen. So gilt für die Stadt Parchim das Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in  Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern. Für die Gemeinde Neuenhagen in Brandenburg  gilt wiederum das Brandenburgische Straßengesetz in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz Brandenburg.</p>



<p>Für beide gilt, dass das Kommunalabgabegesetz die ansatzfähigen Kosten und die Verfahrensweise bezüglich der Abschreibungen regelt. Das Brandenburgische Straßengesetz regelt zum Beispiel den öffentlichen Anteil (Gemeindeanteil). So dürfen nicht sämtliche Kosten auf die Gebührenschuldner verteilt werden, einen Teil trägt jeweils der Haushalt der Gemeinde.  </p>



<p>Jedoch gilt für beide, dass die Gebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert werden müssen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie geht man bei der Kalkulation vor?</h2>



<p>Bei der Kalkulation von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren müssen zunächst die vergangenen Jahre hinsichtlich der Kosten im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes ermittelt werden, um eine Über- oder Unterdeckung der Kosten festzustellen.</p>



<p>Anschließend wird eine Vorauskalkulation erstellt. Dabei müssen Preissteigerungen für die Gebühren der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die kommenden Jahr berücksichtigt und ermittelt werden. Herausfordernd ist es hier, die ansatzfähigen Kosten zu ermitteln und diese dann mit Hilfe des Äquivalenzzifferverfahren auf die unterschiedlichen Reinigungsklassen zu verteilen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist das Ergebnis?</h2>



<p>Wir konnten sowohl für die Stadt Parchim als auch für die Gemeinde Neuenhagen neue Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst ermitteln. Durch die Unterstützung des IPM und durch den Zuspruch der politischen Willensfindung, konnten die neuen Gebühren in den jeweiligen Ausschüssen beschlossen werden. </p>



<p>Die Fertigstellung der Kalkulationen sowie der Beschluss wurde durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Parchim und der Gemeinde Neuenhagen sowie dem IPM erlangt.&nbsp;</p>



<p><strong>Benötigen auch Sie Unterstützung bei Ihrer Gebührenkalkulation? Gern kalkulieren wir für Sie und beraten Sie auf dem Weg zu Ihrer neuen Gebührensatzung!</strong></p>



<p><a href="https://www.ipm.berlin/leistungen/gebuehrenkalkulation/strassenreinigung-und-winterdienst-2/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hier </a>finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen. Gern können Sie uns auch per <a href="mailto:m.hoppe@ipm.berlin">Mail</a> oder telefonisch unter 030 – 3 907 907 – 66  (<a href="https://www.ipm.berlin/team/marius-hoppe/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Marius Hoppe</a>) kontaktieren.&nbsp;  </p>
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		<title>Neue Feuerwehrgebühren für die Stadt Plön</title>
		<link>https://www.ipm.berlin/neue-feuerwehrgebuehren-fuer-die-stadt-ploen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Mar 2023 12:34:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebührenkalkulation]]></category>
		<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerwehrgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Gebührenkalkulation Mehrzweckhalle]]></category>
		<category><![CDATA[Gebührenkalkulation Sporthalle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bald gibt es es neue Feuerwehrgebühren für die Stadt Plön. Die Stadt Plön wollte ihre Feuerwehrgebühren neu kalkulieren. Dabei haben wir die Stadtverwaltung unterstützt. Zuerst haben wir besprochen, welche Daten wir für die Kalkulation brauchen. Dabei haben wir gemerkt, dass einige Daten noch nicht so vorliegen, wie wir sie benötigen. Diese hat die Stadt Plön&#8230; <a class="more-link" href="https://www.ipm.berlin/neue-feuerwehrgebuehren-fuer-die-stadt-ploen/">Weiterlesen</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Bald gibt es es neue Feuerwehrgebühren für die <a href="https://www.ploen.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Stadt Plön</a>. Die Stadt Plön wollte ihre Feuerwehrgebühren neu kalkulieren. Dabei haben wir die Stadtverwaltung unterstützt. Zuerst haben wir besprochen, welche Daten wir für die Kalkulation brauchen. Dabei haben wir gemerkt, dass einige Daten noch nicht so vorliegen, wie wir sie benötigen. Diese hat die Stadt Plön aufbereitet, damit wir sie nutzen konnten. Anschließend haben wir am IPM das Kalkulationsschema erstellt und  die Kalkulation für die Jahre 2022 bis 2024 erstellt. Dabei haben wir die Preissteigerungen aus dem Jahr 2022 mitberücksichtigt. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Neue Feuerwehrgebühren für die Stadt Plön schon beschlossen</h2>



<p>Die Stadt hat die aktualisierte Gebührensatzung für die Freiwillige Feuerwehr in der ersten politischen Sitzung neu beschlossen. Damit hat sie einen ersten Schritt getan und ihre Kosten an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Somit ist das Defizit des Feuerwehrbereichs kleiner.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was Sie bei der Feuerwehrkalkulation beachten müssen:</h2>



<p>Haben Sie vermietete Wohnungen in Ihrem Feuerwehrgerätehaus? Dann müssen Sie die Kosten für diese in den Ortswehren abgrenzen: </p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Kosten für Miete (Strom, Wasser, Heizung,) </li>



<li>Einnahmen von Miete</li>



<li>Sachkosten wie Instandhaltungskosten müssen anteilig rausgerechnet werden</li>
</ul>



<p>Wenn Sie eine Drehleiter haben, vergessen Sie nicht, die Kosten die Wartung mit zu berücksichtigen. Oft haben Feuerwehren einen 10-Jahres-Vertrag. Da die Wartung sehr aufwendig ist, sind die Kosten oft mehrere 10.000€ hoch. Berechnen Sie diese mit ein.</p>



<p>Haben Sie neue Fahrzeuge angeschafft? Bitte berücksichtigen Sie auch diese.</p>



<p>Beachten Sie, die Fahrzeuge nach den Bewegungsstunden abzuschreiben.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong> Wussten Sie, dass wir auch Gebühren für Gebäude und Hallen kalkulieren?</strong></h2>



<p>Der <a href="https://www.weisendorf.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Markt Weisendorf</a><a href="https://www.weisendorf.de/"> </a>hat eine Mehrzweckhalle und eine Ballsporthalle. Damit die Gebühren aktuell sind, haben wir die Stadtverwaltung bei der Kalkulation unterstützt. Wir haben die Kalkulation (Nachkalkulation und Vorauskalkulation), die Satzungen für Entgelte und Benutzung für beide Gebäude erstellt. Durch die gute Vorbereitung hat die Politik die aktualisierte Gebühren- und Entgeltsatzung für die Nutzung der beiden Hallen neu beschlossen. Somit hat der Markt Weisendorf neue Gebühren und Entgelte für die Bereitstellung des umfangreichen sportlichen und gesellschaftlichen Angebots angepasst.</p>



<p>Benötigen Sie auch eine kompetente Anpassung Ihrer Gebühren – und Entgeltsätze für Ihre öffentliche Gebäude oder Sportstätten?<a href=""></a></p>



<p>Brauchen Sie Unterstützung, dann<a href="https://www.ipm.berlin/kontakt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener"> melden Sie sich gern bei uns.</a></p>
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		<title>Neue Straßenreinigungsgebühren für Geesthacht</title>
		<link>https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungsgebuehren-fuer-geesthacht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Jan 2023 11:06:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebührenkalkulation]]></category>
		<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Landesrechnungshof fordert in Geesthacht Nachbesserungen bei der Satzung, das bedeutet: neue Straßenreinigungsgebühren für Geesthacht. Vieles wird teurer, jetzt erhöht Geesthacht auch die Gebühren für die Straßenreinigung. Warum berechnet Geesthacht die Straßenreinigungsgebühren neu? Der Landesrechnungshof hat die Stadt Geesthacht überörtlich geprüft und festgestellt, dass etwas fehlt: Der Öffentlichkeitsanteil in der Fußgängerzone. Doch warum soll die&#8230; <a class="more-link" href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungsgebuehren-fuer-geesthacht/">Weiterlesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungsgebuehren-fuer-geesthacht/">Neue Straßenreinigungsgebühren für Geesthacht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Landesrechnungshof fordert in Geesthacht Nachbesserungen bei der Satzung, das bedeutet: neue Straßenreinigungsgebühren für Geesthacht.</p>



<p>Vieles wird teurer, jetzt erhöht Geesthacht auch die Gebühren für die Straßenreinigung. </p>



<p></p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum berechnet Geesthacht die Straßenreinigungsgebühren neu?</h2>



<p>Der Landesrechnungshof hat die Stadt Geesthacht überörtlich geprüft und festgestellt, dass etwas fehlt: Der Öffentlichkeitsanteil in der Fußgängerzone. Doch warum soll die Stadt einen Öffentlichkeitsanteil miteinkalkulieren? In einem Urteil vom 26. Juni 1994 des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig heißt es, dass eine Fußgängerzone mindestens 15 % Öffentlichkeitsanteil hat. Was bedeutet das? In einer Fußgängerzone nutzen viele Menschen die Straßen, deshalb gibt es ein Allgemeininteresse diese Straßen sauber zu halten. Da sehr viele Bürger die Fußgängerzone nutzen, setzt die Stadt Geesthacht in Zukunft den höchsten Öffentlichkeitsanteil ein. Diesen setzten Städte bei Hauptverkehrsstraßen ein. Er beträgt 35 %.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><br>Die aktuelle Satzung ist nicht ausführlich genug</h2>



<p><br>Die Satzung regelt den Gebührenmaßstab nach § 4 der Straßenreinigungsgebührensatzung. Das bedeutet: alle möglichen Grundstückskonstellationen müssen darin festgelegt sein. Vor der Neukalkulation, war die Aufstellung nicht ausführlich genug. Damit die Stadt die Gebühren nicht willkürlich festlegt, hat sie die Regelungen jetzt genauer ausgeführt. Geesthacht hat sich bei der Straßenreinigungsgebührensatzung Lübeck als Vorbild genommen. Die Stadt hatte ein ähnliches Problem. Inzwischen hat sie es behoben und der Städtebund Schleswig-Holstein hat die Satzung als rechtssicher erklärt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wir haben die neuen Gebühren erarbeitet</h2>



<p><br>Wieviel Geld muss Geesthacht einnehmen, damit die Gebühren die Kosten decken? Das haben wir ermittelt. Außerdem haben wir die Nachkalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 und eine Vorauskalkulation für die Jahre 2023 bis 2024 erstellt. So heißt es bald: neue Straßenreinigungsgebühren für Geesthacht.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><br>Wie ermitteln wir die Straßenreinigungsgebühr?</h2>



<p><br>Die Benutzungsgebühr berechnen wir mit der Straßenfrontlänge des Grundstückes. Das bedeutet: Wenn der Teil des Grundstücks, der an die Straße angrenzt, 10 Meter lang ist, werden diese 10 Meter für die Kalkulation angesetzt. Wenn das Grundstück an mehrere zu reinigende Straßen grenzt, muss der Eigentümer Benutzungsgebühr für jede dieser Straßen bezahlen.<br>Geesthachts Straßen sind in vier Stufen eingeteilt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Stufe 1: Hauptverkehrsstraße und Busverkehr</li>



<li>Stufe 2: Haupterschließungsstraße</li>



<li>Stufe 3: Anliegerstraße</li>



<li>Stufe 4: Fußgängerzone der Bergedorfer Straße</li>
</ul>



<p><br>In der Fußgängerzone reinigt die Stadt fünfmal in der Woche. Diese Gebühr hat Geesthacht jetzt um 10 € erhöht. Damit werden die Kosten gedeckt. Die von uns ermittelten neuen Gebühren wurden einstimmig angenommen.</p>



<p>Brauchen Sie auch Unterstützung, dann<a href="https://www.ipm.berlin/kontakt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener"> melden Sie sich gern bei uns.</a></p>
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		<title>Fehmarn hat den KommDIGITALE-Award für die Digitalisierung der Kurabgabe gewonnen</title>
		<link>https://www.ipm.berlin/fehmarn-hat-den-kommdigitale-award-gewonnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 14:25:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebührenkalkulation]]></category>
		<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ipm.berlin/?p=13094</guid>

					<description><![CDATA[<p>Fehmarn hat den KommDIGITALE-Award für die Digitalisierung der Kurabgabe gewonnen. Der DATABUND e.V. verleiht den Preis für Projekte, die unsere Verwaltung mit Digitalisierungsprojekten voranbringt. Mit welchem Projekt hat der Tourismus-Service Fehmarn gewonnen? Mit WELCMpass – einer digitalen Lösung für Kurabgabe und Meldescheine, die Fehmarn erfolgreich einsetzt. Entwickelt hat diese Lösung die Guide2 GmbH. Fehmarn war&#8230; <a class="more-link" href="https://www.ipm.berlin/fehmarn-hat-den-kommdigitale-award-gewonnen/">Weiterlesen</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><a href="https://www.fehmarn.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Fehmarn</a> hat den KommDIGITALE-Award für die Digitalisierung der Kurabgabe gewonnen. Der DATABUND e.V. verleiht den Preis für Projekte, die unsere Verwaltung mit Digitalisierungsprojekten voranbringt.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="605" height="340" src="https://www.ipm.berlin/wp-content/uploads/2022/12/fehmarn-gewinnt-kommdigitale-award.jpg" alt="" class="wp-image-13095" srcset="https://www.ipm.berlin/wp-content/uploads/2022/12/fehmarn-gewinnt-kommdigitale-award.jpg 605w, https://www.ipm.berlin/wp-content/uploads/2022/12/fehmarn-gewinnt-kommdigitale-award-300x169.jpg 300w, https://www.ipm.berlin/wp-content/uploads/2022/12/fehmarn-gewinnt-kommdigitale-award-400x225.jpg 400w" sizes="(max-width: 605px) 100vw, 605px" /><figcaption class="wp-element-caption">Michael Haye, Tourismusdirektor Oliver Behncke und Volker Aermes mit dem KommDIGITALE-Award 2022 ©Tourismus-Service Fehmarn</figcaption></figure>



<p></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Mit welchem Projekt hat der Tourismus-Service Fehmarn gewonnen?</strong></h2>



<p><a href="https://www.ipm.berlin/komplettloesungen/digitale-kurkarte/">Mit WELCMpass – einer digitalen Lösung für Kurabgabe und Meldescheine</a>, die Fehmarn erfolgreich einsetzt. Entwickelt hat diese Lösung die Guide2 GmbH. Fehmarn war dabei Pilotkunde und hat an der Entwicklung mitgearbeitet. Volker Aermes, Leiter für Infrastruktur und Finanzen beim Tourismus-Service Fehmarn und Michael Haye aus der Kurabgabeabteilung haben das Projekt federführend umgesetzt.</p>



<p>Oliver Behncke (Tourismusdirektor Fehmarn) hat den Award auf der KommDIGITALE entgegen genommen: „Wir freuen uns sehr, den Award mit nach Hause auf die Sonneninsel nehmen zu dürfen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tourismus-Service Fehmarn ist es eine großartige Anerkennung für ihre Arbeit, die sie in den letzten Monaten geleistet haben.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist der<a href="https://kommdigitale.de/kommdigitale-award/" target="_blank" rel="noreferrer noopener"> KommDIGITALE-Award</a> für ein Preis?</h2>



<p>Auf den KommDIGITALE-Award haben sich 42 Teilnehmer aus dem ganzen Land beworben. Der DATABUND e.V. verleiht den Preis in drei Kategorien:</p>



<p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Städte und Gemeinden unter 25.000 Einwohner:innen</p>



<p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Städte und Gemeinden über 25.000 Bürger:innen</p>



<p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Landkreise, Ministerien und sonstige Behörden</p>



<p>Eine Jury hat die drei Finalisten in einem mehrstufigen Prozess ausgewählt. Dabei hatte sie es nicht leicht, denn alle Projekte waren großartig. Deshalb war die Jury froh, dass der Gewinner in einem Online-Voting gewählt wurde.</p>



<p>Fehmarn zählte zu den Finalisten in der Kategorie Gemeinde und Städte unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit 49,34 %der Stimmen hat Fehmarn den KommDIGITALE-Award für die Digitalisierung der Kurabgabe gewonnen. Auf Fehmarn haben 2021 über 2,85 Millionen Gäste übernachtet. Das ist viel Arbeit, wenn die Mitarbeiter alles manuell machen. Meldescheinvordrucke ausgeben, Meldescheine abgleichen, Berechnung der Kurabgaben, Abrechnungen mit den Vermietern usw… da kommen viele Stunden an Arbeit zusammen. Dank WELCMpass ist das digitalisiert. Damit zahlt der Besuchende die Kurabgabe direkt an den Tourismus-Service gezahlt, ohne Hin und Her zwischen Vermieter und Kommune. Ein weiterer Pluspunkt: auch die digitale Ostseecard ist miteingebunden und kann über die App gekauft werden.</p>



<p>WELCMpass trägt auch dazu bei, dass der Tourismus nachhaltiger wird. Fehmarn hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutralen Tourismus zu betreiben. Deshalb verzichten sie ab 2024 auf den analogen Meldeschein und sparen damit jetzt schon jedes Jahr 2 Tonnen Papier. Um diese Entwicklung „voranzutreiben haben wir auch die digitale Ostseecard geschaffen, in der bereits jetzt knapp 50 Händler und Restaurants Vorteile bieten, wenn über den WELCMpass die Kurabgabe abgeführt wird“, so Oliver Behncke.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/fehmarn-hat-den-kommdigitale-award-gewonnen/">Fehmarn hat den KommDIGITALE-Award für die Digitalisierung der Kurabgabe gewonnen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
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