Das Land Niedersachsen ist nach dem Asylgesetz verpflichtet, anteilig die im Bundesgebiet, um Asyl nachsuchenden ausländischen Staatsangehörigen aufzunehmen. In einem gemeinsamen Positionspapier der Länder vor dem „Flüchtlingsgipfel“ am 10.05.2023 wurde ein Zuwachs von 80 Prozent an Asylsuchenden im ersten Quartal dieses Jahres festgestellt.[1] Das hat auch unmittelbaren Einfluss auf die Kommunen und ihrer zunehmenden Verpflichtung Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt Garbsen betreibt derzeit insgesamt fünf Gemeinschaftsunterkünfte und eine Notunterkunft. Aufgrund der fehlenden Privatsphäre und der beengten Platzverhältnisse ist diese Notunterkunft (Turnhalle) konfliktträchtig. Die Stadt plant zur Verbesserung der Unterbringungssituation den Kauf des Stadtteilhauses in Alt-Garbsen zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft. Damit soll in Zukunft besser auf Nachfrageschwankungen und Nutzungsänderungen in diesem Bereich reagiert werden können. Zudem stehen der Stadt damit sicher verfügbare Unterkünfte zur Verfügung und es müssen keine Zimmer oder Gebäude angemietet werden.
Warum ist es wichtig, solche Vorhaben auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen?
Aus rein rechtlicher Sicht ist die Stadt Garbsen gemäß § 12 der Kommunalhaushalts und -kassenverordnung verpflichtet, vor Beschlüssen mit erheblicher finanzieller Bedeutung oberhalb einer festgelegten Wertgrenze die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.
In der kommunalen Realität ist es aber auch entscheidend, dass den verantwortlichen Entscheidungsträgern eine fundierte Grundlage für komplexe Investitionen vorgelegt werden kann. Bei diesem Vorhaben handelt sich um eine klassische Abwägung zwischen Kauf und Miete eines Gebäudes für kommunale Nutzungen. In der näheren Betrachtung spielen für solche Vorhaben aber eine Vielzahl von Faktoren eine entscheidende Rolle (z.B. langfristige Folgekosten von Gebäuden, Personalkosten, Umbaukosten, mögliche Einnahmen)
Worauf kommt es bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung an?
Die Stadt Garbsen hat das Institut für Public Management (IPM) im Februar 2023 beauftragt, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens unter Einbeziehung der Handlungsalternativen wie Kauf und Anmietung eines Objekts zu ermitteln. Wir haben die beiden Alternativen in einem Betrachtungszeitraum von 20 Jahren sowohl monetär (Kapitalwertmethode) als auch qualitativ (Nutzwertanalyse) verglichen.
Der Kauf eines Objekts zur Unterbringung von Geflüchteten hat sich am Ende als kostenwirtschaftlichere Alternative für die Stadt Garbsen erwiesen. Jedoch spielen bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit auch „weiche“ Faktoren eine wichtige Rolle.
Diese qualitativen Kriterien haben wir gemeinsam mit dem Bewerterkreis aus verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung Garbsen definiert und gewichtet. In der anschließenden Bewertung hat sich ebenfalls der Kauf eines Objekts als insgesamt wirtschaftlichere Alternative erwiesen.
Das Gutachten des IPM für diese Investitionsentscheidung dient dem Rat der Stadt Garbsen als fundierte Entscheidungsgrundlage, um in Zukunft eine sichere und wirtschaftliche Unterbringung für Geflüchtete zu gewährleisten.
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[1] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Fluechtlingsgipfel-um-was-geht-es-fuer-Niedersachsen,fluechtlingsgipfel204.html