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	<title>Kalkulation von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren Archive - IPM</title>
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	<description>Institut für Public Management</description>
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	<title>Kalkulation von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren Archive - IPM</title>
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		<title>Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Gemeinde Schönefeld</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Oct 2024 12:23:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebührenkalkulation]]></category>
		<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Kalkulation von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wir haben neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Gemeinde Schönefeld kalkuliert. Wie, erfahren Sie hier...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren-fuer-die-gemeinde-schoenefeld/">Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Gemeinde Schönefeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Gemeinde Schönefeld in Brandenburg führt neue Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was muss bei Kalkulationen für Straßenreinigung und Winterdienst berücksichtigt werden?</h2>



<p>In den verschiedenen Bundesländern gelten unterschiedliche rechtliche Bestimmungen. Für die <a href="https://gemeinde-schoenefeld.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gemeinde Schönefeld</a> gilt das Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz von Brandenburg (KAG).</p>



<p>Die Gesetze sehen vor, dass das Kommunalabgabegesetz unter anderem die anrechenbaren Kosten und die Vorgehensweise bei Abschreibungen festlegt. Das Brandenburgische Straßengesetz bestimmt beispielsweise den öffentlichen Anteil (Gemeindeanteil).</p>



<p>Nach dem KAG Brandenburg müssen die Gebühren gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu berechnet werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie wurde bei der Kalkulation vorgegangen?</h2>



<p>Zunächst wurden die Plan-Zahlen der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die Jahre 2024 und 2025 herangezogen. Hierzu gehören z.B. Kosten der Streugutbeseitigung oder auch die anteiligen Personalkosten der Verwaltung. Erstmals sollten in der Vorauskalkulation auch die Kosten der Laubentsorgung berücksichtigt werden. Anschließend wurde eine Vorkalkulation erstellt, um die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst der kommenden Jahre festzulegen.</p>



<p>Eine besondere Herausforderung dabei war es, die anrechenbaren Kosten zu ermitteln und diese anschließend mittels des Äquivalenzzifferverfahrens auf die unterschiedlichen Reinigungsklassen zu verteilen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist das Ergebnis?</h2>



<p>Abschließend konnten so neue Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst für die Gemeinde Schönefeld. In der 47. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld wurden die kalkulierten Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst beschlossen.</p>



<p><strong>Benötigen Sie auch Unterstützung bei Ihrer Gebührenkalkulation? Gern kalkulieren wir für Sie und beraten Sie auf dem Weg zur neuen Gebührensatzung!</strong> Kontaktieren Sie <a href="https://www.ipm.berlin/kontakt/">uns</a> einfach.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren-fuer-die-gemeinde-schoenefeld/">Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Gemeinde Schönefeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
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		<title>Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Stadt Munster und die Stadt Bad Freienwalde</title>
		<link>https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren-fuer-die-stadt-munster-und-die-stadt-bad-freienwalde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jan 2024 08:28:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebührenkalkulation]]></category>
		<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Kalkulation von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wir haben neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Stadt Munster und die Stadt Bad Freienwalde kalkuliert. Wie, erfahren Sie hier...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren-fuer-die-stadt-munster-und-die-stadt-bad-freienwalde/">Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Stadt Munster und die Stadt Bad Freienwalde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Stadt <a href="https://www.munster.de/home.aspx" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Munster</a> in Niedersachsen sowie die <a href="https://stadt.bad-freienwalde.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Stadt Bad Freienwalde (Oder)</a> in Brandenburg erhalten neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was gilt es zu berücksichtigen?</h2>



<p>Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen. So gilt für die Stadt Munster das Niedersächsische Straßengesetz (<a href="https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=173136,1" target="_blank" rel="noreferrer noopener">NStrG</a>) des Landes Niedersachsen in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz für Niedersachsen. Für die Stadt Bad Freienwalde in Brandenburg gilt wiederum das Brandenburgische Straßengesetz (<a href="https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-213886" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BbgStrG</a>) in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz Brandenburg.</p>



<p>Für beide gilt, dass das Kommunalabgabegesetz die grundsätzlichen Kalkulationsgrundlagen regelt. Das BbgStrG beinhaltet zum Beispiel eine Regelung zum öffentlichen Anteil (siehe § 49a Abs. 6 S. 2). So dürfen nicht sämtliche Kosten auf die Gebührenschuldner verteilt werden, einen Teil trägt jeweils der Haushalt der Gemeinde. Der Umgang mit den internen Leistungsverrechnungen (z. B. Bauhof), die Berücksichtigung des Anlagevermögens (z. B. Abschreibungen und Zinsen) und die Ermittlung der Äquivalenzziffern unterschiedlicher Reinigungsklassen sowie einer Kostenüberdeckung war ebenfalls ein Schwerpunkt. Jedoch galt für beide, dass die Gebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert werden mussten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie sind wir bei der Kalkulation vorgegangen?</h2>



<p>Bei der Kalkulation wurden zunächst die ansatzfähigen Ist-Kosten und die Leistungseinheiten des vergangenen Kalkulationszeitraumes ermittelt und den damaligen Plan-Kosten und Leistungseinheiten gegenübergestellt, um eine Über- oder Unterdeckung der Kosten festzustellen (Nachkalkulation).</p>



<p>Für beide Städte konnte in der Nachkalkulation festgestellt werden, dass es im vergangenen Kalkulationszeitraum zu einer Kostenüberdeckung gekommen ist. Diese Überdeckungen wurden in der Vorauskalkulation für den neuen Kalkulationszeitraum kostenmindernd berücksichtigt. Dabei wurden auch die Preissteigerungen für die Vorauskalkulation bei der Stadt Bad Freienwalde ermittelt und berücksichtigt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist das Ergebnis?</h2>



<p>Für die Stadt Munster sinken für den Zeitraum 2024 – 2026 die Gebühren. Für die Stadt Bad Freienwalde sinken die Gebühren für den Zeitraum 2024 – 2025 ebenfalls. Begründet ist dies durch die Kostenüberdeckung des vergangenen Kalkulationszeitraumes.</p>



<p>Durch die enge und beidseitig geschätzte Zusammenarbeit und durch den Zuspruch der politischen Willensfindung, konnten die neuen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Stadt Munster und die Stadt Bad Freienwalde in den jeweiligen Ausschüssen fristgerecht beschlossen werden.</p>



<p><strong>Brauchen Sie auch Unterstützung bei Ihrer Gebührenkalkulation? Gern kalkulieren wir für Sie und beraten Sie auf dem Weg zur neuen Gebührensatzung</strong>.</p>



<p><a href="https://www.ipm.berlin/leistungen/gebuehrenkalkulation/strassenreinigung-und-winterdienst-2/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hier</a> finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen, oder kontaktieren Sie uns per <a href="mailto:m.hoppe@ipm.berlin" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Mail</a> oder telefonisch unter 030 3 907 907 &#8211; 66 (Ansprechpartner: Marius Hoppe). </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren-fuer-die-stadt-munster-und-die-stadt-bad-freienwalde/">Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Stadt Munster und die Stadt Bad Freienwalde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
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		<item>
		<title>Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren</title>
		<link>https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ipm-stemmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 May 2023 17:25:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebührenkalkulation]]></category>
		<category><![CDATA[IPM]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Kalkulation von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Stadt Parchim in Mecklenburg-Vorpommern und die Gemeinde Neuenhagen in Brandenburg erhalten neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren. Wie, lesen Sie hier...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren/">&lt;strong&gt;Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren&lt;/strong&gt;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Stadt <a href="https://www.parchim.de/de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Parchim</a> in Mecklenburg-Vorpommern und die Gemeinde <a href="https://www.neuenhagen-bei-berlin.de/startseite-de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Neuenhagen</a> in Brandenburg erhalten neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was gilt es zu berücksichtigen?</h2>



<p>Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen. So gilt für die Stadt Parchim das Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in  Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern. Für die Gemeinde Neuenhagen in Brandenburg  gilt wiederum das Brandenburgische Straßengesetz in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz Brandenburg.</p>



<p>Für beide gilt, dass das Kommunalabgabegesetz die ansatzfähigen Kosten und die Verfahrensweise bezüglich der Abschreibungen regelt. Das Brandenburgische Straßengesetz regelt zum Beispiel den öffentlichen Anteil (Gemeindeanteil). So dürfen nicht sämtliche Kosten auf die Gebührenschuldner verteilt werden, einen Teil trägt jeweils der Haushalt der Gemeinde.  </p>



<p>Jedoch gilt für beide, dass die Gebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert werden müssen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie geht man bei der Kalkulation vor?</h2>



<p>Bei der Kalkulation von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren müssen zunächst die vergangenen Jahre hinsichtlich der Kosten im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes ermittelt werden, um eine Über- oder Unterdeckung der Kosten festzustellen.</p>



<p>Anschließend wird eine Vorauskalkulation erstellt. Dabei müssen Preissteigerungen für die Gebühren der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die kommenden Jahr berücksichtigt und ermittelt werden. Herausfordernd ist es hier, die ansatzfähigen Kosten zu ermitteln und diese dann mit Hilfe des Äquivalenzzifferverfahren auf die unterschiedlichen Reinigungsklassen zu verteilen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist das Ergebnis?</h2>



<p>Wir konnten sowohl für die Stadt Parchim als auch für die Gemeinde Neuenhagen neue Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst ermitteln. Durch die Unterstützung des IPM und durch den Zuspruch der politischen Willensfindung, konnten die neuen Gebühren in den jeweiligen Ausschüssen beschlossen werden. </p>



<p>Die Fertigstellung der Kalkulationen sowie der Beschluss wurde durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Parchim und der Gemeinde Neuenhagen sowie dem IPM erlangt.&nbsp;</p>



<p><strong>Benötigen auch Sie Unterstützung bei Ihrer Gebührenkalkulation? Gern kalkulieren wir für Sie und beraten Sie auf dem Weg zu Ihrer neuen Gebührensatzung!</strong></p>



<p><a href="https://www.ipm.berlin/leistungen/gebuehrenkalkulation/strassenreinigung-und-winterdienst-2/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hier </a>finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen. Gern können Sie uns auch per <a href="mailto:m.hoppe@ipm.berlin">Mail</a> oder telefonisch unter 030 – 3 907 907 – 66  (<a href="https://www.ipm.berlin/team/marius-hoppe/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Marius Hoppe</a>) kontaktieren.&nbsp;  </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ipm.berlin/neue-strassenreinigungs-und-winterdienstgebuehren/">&lt;strong&gt;Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren&lt;/strong&gt;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ipm.berlin">IPM</a>.</p>
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