Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Gemeinde Schönefeld

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Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Gemeinde Schönefeld

Die Gemeinde Schönefeld in Brandenburg führt neue Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst ein.

Was muss bei Kalkulationen für Straßenreinigung und Winterdienst berücksichtigt werden?

In den verschiedenen Bundesländern gelten unterschiedliche rechtliche Bestimmungen. Für die Gemeinde Schönefeld gilt das Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz von Brandenburg (KAG).

Die Gesetze sehen vor, dass das Kommunalabgabegesetz unter anderem die anrechenbaren Kosten und die Vorgehensweise bei Abschreibungen festlegt. Das Brandenburgische Straßengesetz bestimmt beispielsweise den öffentlichen Anteil (Gemeindeanteil).

Nach dem KAG Brandenburg müssen die Gebühren gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu berechnet werden.

Wie wurde bei der Kalkulation vorgegangen?

Zunächst wurden die Plan-Zahlen der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die Jahre 2024 und 2025 herangezogen. Hierzu gehören z.B. Kosten der Streugutbeseitigung oder auch die anteiligen Personalkosten der Verwaltung. Erstmals sollten in der Vorauskalkulation auch die Kosten der Laubentsorgung berücksichtigt werden. Anschließend wurde eine Vorkalkulation erstellt, um die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst der kommenden Jahre festzulegen.

Eine besondere Herausforderung dabei war es, die anrechenbaren Kosten zu ermitteln und diese anschließend mittels des Äquivalenzzifferverfahrens auf die unterschiedlichen Reinigungsklassen zu verteilen.

Was ist das Ergebnis?

Abschließend konnten so neue Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst für die Gemeinde Schönefeld. In der 47. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld wurden die kalkulierten Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst beschlossen.

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