Die Stadt Parchim in Mecklenburg-Vorpommern und die Gemeinde Neuenhagen in Brandenburg erhalten neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.
Was gilt es zu berücksichtigen?
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen. So gilt für die Stadt Parchim das Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern. Für die Gemeinde Neuenhagen in Brandenburg gilt wiederum das Brandenburgische Straßengesetz in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz Brandenburg.
Für beide gilt, dass das Kommunalabgabegesetz die ansatzfähigen Kosten und die Verfahrensweise bezüglich der Abschreibungen regelt. Das Brandenburgische Straßengesetz regelt zum Beispiel den öffentlichen Anteil (Gemeindeanteil). So dürfen nicht sämtliche Kosten auf die Gebührenschuldner verteilt werden, einen Teil trägt jeweils der Haushalt der Gemeinde.
Jedoch gilt für beide, dass die Gebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert werden müssen.
Wie geht man bei der Kalkulation vor?
Bei der Kalkulation von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren müssen zunächst die vergangenen Jahre hinsichtlich der Kosten im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes ermittelt werden, um eine Über- oder Unterdeckung der Kosten festzustellen.
Anschließend wird eine Vorauskalkulation erstellt. Dabei müssen Preissteigerungen für die Gebühren der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die kommenden Jahr berücksichtigt und ermittelt werden. Herausfordernd ist es hier, die ansatzfähigen Kosten zu ermitteln und diese dann mit Hilfe des Äquivalenzzifferverfahren auf die unterschiedlichen Reinigungsklassen zu verteilen.
Was ist das Ergebnis?
Wir konnten sowohl für die Stadt Parchim als auch für die Gemeinde Neuenhagen neue Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst ermitteln. Durch die Unterstützung des IPM und durch den Zuspruch der politischen Willensfindung, konnten die neuen Gebühren in den jeweiligen Ausschüssen beschlossen werden.
Die Fertigstellung der Kalkulationen sowie der Beschluss wurde durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Parchim und der Gemeinde Neuenhagen sowie dem IPM erlangt.
Benötigen auch Sie Unterstützung bei Ihrer Gebührenkalkulation? Gern kalkulieren wir für Sie und beraten Sie auf dem Weg zu Ihrer neuen Gebührensatzung!
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen. Gern können Sie uns auch per Mail oder telefonisch unter 030 – 3 907 907 – 66 (Marius Hoppe) kontaktieren.