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Neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Stadt Munster und die Stadt Bad Freienwalde

Die Stadt Munster in Niedersachsen sowie die Stadt Bad Freienwalde (Oder) in Brandenburg erhalten neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.

Was gilt es zu berücksichtigen?

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen. So gilt für die Stadt Munster das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) des Landes Niedersachsen in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz für Niedersachsen. Für die Stadt Bad Freienwalde in Brandenburg gilt wiederum das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) in Verbindung mit dem Kommunalabgabegesetz Brandenburg.

Für beide gilt, dass das Kommunalabgabegesetz die grundsätzlichen Kalkulationsgrundlagen regelt. Das BbgStrG beinhaltet zum Beispiel eine Regelung zum öffentlichen Anteil (siehe § 49a Abs. 6 S. 2). So dürfen nicht sämtliche Kosten auf die Gebührenschuldner verteilt werden, einen Teil trägt jeweils der Haushalt der Gemeinde. Der Umgang mit den internen Leistungsverrechnungen (z. B. Bauhof), die Berücksichtigung des Anlagevermögens (z. B. Abschreibungen und Zinsen) und die Ermittlung der Äquivalenzziffern unterschiedlicher Reinigungsklassen sowie einer Kostenüberdeckung war ebenfalls ein Schwerpunkt. Jedoch galt für beide, dass die Gebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert werden mussten.

Wie sind wir bei der Kalkulation vorgegangen?

Bei der Kalkulation wurden zunächst die ansatzfähigen Ist-Kosten und die Leistungseinheiten des vergangenen Kalkulationszeitraumes ermittelt und den damaligen Plan-Kosten und Leistungseinheiten gegenübergestellt, um eine Über- oder Unterdeckung der Kosten festzustellen (Nachkalkulation).

Für beide Städte konnte in der Nachkalkulation festgestellt werden, dass es im vergangenen Kalkulationszeitraum zu einer Kostenüberdeckung gekommen ist. Diese Überdeckungen wurden in der Vorauskalkulation für den neuen Kalkulationszeitraum kostenmindernd berücksichtigt. Dabei wurden auch die Preissteigerungen für die Vorauskalkulation bei der Stadt Bad Freienwalde ermittelt und berücksichtigt.

Was ist das Ergebnis?

Für die Stadt Munster sinken für den Zeitraum 2024 – 2026 die Gebühren. Für die Stadt Bad Freienwalde sinken die Gebühren für den Zeitraum 2024 – 2025 ebenfalls. Begründet ist dies durch die Kostenüberdeckung des vergangenen Kalkulationszeitraumes.

Durch die enge und beidseitig geschätzte Zusammenarbeit und durch den Zuspruch der politischen Willensfindung, konnten die neuen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Stadt Munster und die Stadt Bad Freienwalde in den jeweiligen Ausschüssen fristgerecht beschlossen werden.

Brauchen Sie auch Unterstützung bei Ihrer Gebührenkalkulation? Gern kalkulieren wir für Sie und beraten Sie auf dem Weg zur neuen Gebührensatzung.

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen, oder kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch unter 030 3 907 907 – 66 (Ansprechpartner: Marius Hoppe).