Optimierung Ihrer Finanzverwaltung

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IPM unterstützt Landkreis bei Abwägung Kreisumlage

Das IPM unterstützt den Landkreis Teltow-Fläming bei der Abwägung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2020. Im Ergebnis hat es zu einem deutlich verbesserten Ausgleich der Finanzinteressen verholfen. Landkreise müssen sich vorwiegend über die Kreisumlage finanzieren. Das ist allgemein bekannt und akzeptiert. Gleichzeitig erzeugt aber dieser Finanztransfer bei den kreisangehörigen Kommunen regelmäßig Bauchschmerzen. Diese können so heftig ausfallen, dass betroffene Städte und Gemeinden den Rechtsweg suchen. Hintergrund vieler Klagen gegen die Kreisumlage ist eine vermutete unausgeglichene Abwägung der Finanzinteressen zwischen den Kreisen und der Kommunen. Die Kreisumlagenerhebung darf nämlich nicht dazu führen, dass den Kommunen eine finanzielle Mindestausstattung verloren geht.

Benötigen Sie Hilfe bei der Abwägung der Kreisumlagenberechnung? Ob als Landkreis oder kreisangehörige Kommunen, wir beraten Sie kompetent zu diesem Thema. Informieren Sie sich hier über unsere Leistungen zum Thema oder sprechen Herrn Dr. Christian Müller-Elmau direkt per E-Mail an.