Trebbin lässt Gutachten zur Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zur Mittagsversorgung der Kinder in Kindertagesstätten erstellen.
Das IPM hat im Rahmen seiner Tätigkeiten für die Stadt Trebbin ein Gutachten erstellt. Für die Kalkulation der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zur Mittagsversorgung der Kinder in den Kindertagesstätten gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Im § 17 KitaG wird nur benannt, dass die Personensorgeberechtigten diesen Zuschuss zur Mittagsversorgung ihrer Kinder zahlen sollen.
Nach den Vorgaben der Stadt Trebbin hat das IPM daraufhin ein Gutachten erstellt, in dem die ansatzfähigen Kosten als auch der Kalkulationsweg zur Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen dargelegt werden. Im Anschluss wurden der Kalkulationsweg sowie das Ergebnis vor der politischen Ebene und interessierten Bürgern präsentiert. Abschließend wurden in einer Gesprächsrunde noch offene Fragen geklärt. Haben auch Sie Fragen zu Gebührenkalkulation? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.