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Sind Ihre Dienstanweisungen auch veraltet?

Dienstanweisungen sollen die Arbeitsabläufe regeln und die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsverfahren sicherstellen.

In der Praxis führen Dienstanweisungen jedoch meistens ein trauriges Dasein. Denn leider werden sie viel zu selten aus den verstaubten Akten ans Tageslicht befördert und finden kaum einen interessierten Leser.
In Prüfberichten zum Jahresabschluss sind immer häufiger negative Vermerke zu Dienstanweisungen zu lesen. Die Rechnungsprüfer bemängeln: „fehlend“, „nicht aktualisiert“, „unvollständig“, „noch mit DM-Beträgen“, „kamerale Dienstanweisungen“, Es wirkt fast so, als wolle der Dienstanweisung keiner eine Chance geben. Dabei liegt es nicht im Ermessen der Verwaltung Dienstanweisungen zu erlassen oder nicht – Im Gegenteil – es ist für sie sogar verpflichtend. Denn durch sie soll die Rechtssicherheit des Verwaltungshandelns sichergestellt und Prozesse einheitlich organisiert werden. Sodass alles möglichst effizient durchgeführt werden kann. Wie ist es mit solch schlechten Voraussetzungen möglich, dass aktuelle Dienstanweisungen, die in der Verwaltung „gelebt“ werden?
Wann haben Sie das letzte Mal eine Dienstanweisung in Ihrer Verwaltung gesehen und gelesen? Wenn wir ganz ehrlich sind, ist das wahrscheinlich schon eine ganze Weile her.
Wollen auch Sie, dass die Dienstanweisungen in Ihrer Verwaltung aktuell sind und gelebt werden? Dann melden Sie sich gern bei uns.