Nutzungsgebühren Schwimmbad

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Wir haben die Benutzungsgebühren für ein Freibad in Hessen kalkuliert

Die Stadt Taunusstein in Hessen betreibt ein Freibad, für dieses haben wir die Benutzungsgebühren kalkuliert. Für die Benutzung des Freibads werden Gebühren nach den Vorschriften des Gesetztes über Kommunalabgaben (KAG) für das Land Hessen erhoben. Das KAG verlangt, dass die Benutzungsgebühren in regelmäßigen Abständen neu kalkuliert werden. Aus diesem Grund beauftragte die Stadt Taunusstein das uns mit der Kalkulation der Benutzungsgebühren für das Freibad. In enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung haben wir offene Fragen geklärt und die Kalkulation mit dem dazugehörigen Bericht erstellt. Hierbei haben wir die kostendeckende Gebühr und eine Mindestgebühr berechnet. Diese hilft den Betreibern den richtigen Preis für eine sozialverträgliche Staffelung der Gebührensätze zu finden. Auf Grundlage der Kalkulation wurde die Gebührensatzung für das Freibad Taunusstein am 04.04.2019 neu beschlossen.

Wenn Sie auch Unterstützung bei Ihrer Gebührenkalkulation benötigen, dann wenden Sie sich gern per E-Mail oder telefonisch unter: +49 (0)30 3 907 907-61 an Thomas Kusyk.