Die Landesregierung hat die Frist zur Anpassung der Kita-Satzungen verlängert. Das können Sie in den Änderungen des aktuellen Gesetzesentwurfes zum KitaG unter Artikel 1 Nr. 8 nachlesen (Erstes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe – Drucksache 7/886). Angeregt hat das der Städte- und Gemeindebund Brandenburg.
Was bedeutet das für Sie?
Im § 24 wurde die zeitliche Frist, die ursprünglich auf „2019/2020“ festgelegt war, auf „2020/2021“ geändert. Sie haben dadurch bis zum Ende des Kitajahres 2020/2021 Zeit, Ihre Satzungen zu überarbeiten. Aufgrund der aktuellen Situation fehlen jedoch den meisten Kommunen die Kapazitäten hierfür.
Geht es Ihnen auch so? Dann unterstützen wir Sie gern. Ob es darum geht die Kita- oder Grundschulprognose zu erstellen, reine OVG-bestätigte Elternbeiträge zu kalkulieren oder eine soziale Staffelung zu erarbeiten. Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse.
Außerdem erstellen wir Betreiberverträge, Finanzierungsrichtlinien oder die ermitteln die erstattungspflichtigen Ertragsverluste gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen zum Thema. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern per E-Mail oder telefonisch unter: +49 (0)30 3 907 907-61 an Thomas Kusyk.