Spezialverfahren

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Neu beim IPM – Das Spezialverfahren für Ihre Verwaltungsgebühren

Zur Berechnung der Verwaltungsgebühren wird eine Prozesskostenrechnung durchgeführt. Die Grundlage für die Berechnung der jeweiligen Gebührentatbestände bildet eine Prozessbeschreibung (von A wie Antragseingang bis Z wie Zack ins Archiv).

Ein großer Schritt für die Verwaltung – ein kleiner Schritt für uns

Nach den Erfahrungen des IPM’s herrscht mangels Prozessbeschreibung oft Unkenntnis über die Dauer der tatsächlichen Prozesse. Die Ressourcen für die Erhebung sind bei Ihnen nicht eingeplant. Im Laufe der Kalkulation ergeben sich dadurch Verzögerungen.

Wir als erfahrener Kommunaldienstleister wollen Sie entlasten. In unserem Spezialverfahren für Ihre Verwaltungsgebühren nehmen wir die Erfassung für Sie vor und schaffen die Voraussetzungen zum rechtssicheren Kalkulieren der Gebühren (z. B. ggü. Gerichten).

Ein Blick hinter die Kulissen – auf die individuelle Evaluation vor Ort kommt es an

Ein Spezialist von uns führt bei Ihnen in der Verwaltung eine teilnehmende Beobachtung durch. Die wesentlichen Prozessschritte werden besprochen, ermittelt und dokumentiert. Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Gegebenheiten werden natürlich auch Alternativen für die Erhebung (z. B. im Rahmen eines Workshops oder Laufzettelverfahrens) berücksichtigt. Denn jede Verwaltung, jeder Sachbearbeiter und jeder Prozess ist anders. Lassen Sie uns das machen!

IPM – schneller, effizienter, sicherer

Nehmen Sie sich kurze 32,8 Sekunden Zeit, um darüber nachzudenken:

  1. wieviel Zeit und Fachexpertise bei Ihnen hierfür aufgebraucht werden müsste?
  2. was ein Rechtsbehelfsverfahren tatsächlich kostet?
  3. was Ihnen an internem Aufwand erspart bleibt und wie vergleichsweise gering der externe Aufwand dazu ist?

Zeitgleich weisen wir Sie durch unsere Erfahrungswerte auf Prozessoptimierungspotenziale hin.

Testen Sie es aus! Vereinbaren Sie gern direkt ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit Herrn Thomas Kusyk oder Herrn Sven Dräger.