Neue Feuerwehrgebühren für die Stadt Plön

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Neue Feuerwehrgebühren für die Stadt Plön

Bald gibt es es neue Feuerwehrgebühren für die Stadt Plön. Die Stadt Plön wollte ihre Feuerwehrgebühren neu kalkulieren. Dabei haben wir die Stadtverwaltung unterstützt. Zuerst haben wir besprochen, welche Daten wir für die Kalkulation brauchen. Dabei haben wir gemerkt, dass einige Daten noch nicht so vorliegen, wie wir sie benötigen. Diese hat die Stadt Plön aufbereitet, damit wir sie nutzen konnten. Anschließend haben wir am IPM das Kalkulationsschema erstellt und die Kalkulation für die Jahre 2022 bis 2024 erstellt. Dabei haben wir die Preissteigerungen aus dem Jahr 2022 mitberücksichtigt.

Neue Feuerwehrgebühren für die Stadt Plön schon beschlossen

Die Stadt hat die aktualisierte Gebührensatzung für die Freiwillige Feuerwehr in der ersten politischen Sitzung neu beschlossen. Damit hat sie einen ersten Schritt getan und ihre Kosten an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Somit ist das Defizit des Feuerwehrbereichs kleiner.

Was Sie bei der Feuerwehrkalkulation beachten müssen:

Haben Sie vermietete Wohnungen in Ihrem Feuerwehrgerätehaus? Dann müssen Sie die Kosten für diese in den Ortswehren abgrenzen:

  • Kosten für Miete (Strom, Wasser, Heizung,)
  • Einnahmen von Miete
  • Sachkosten wie Instandhaltungskosten müssen anteilig rausgerechnet werden

Wenn Sie eine Drehleiter haben, vergessen Sie nicht, die Kosten die Wartung mit zu berücksichtigen. Oft haben Feuerwehren einen 10-Jahres-Vertrag. Da die Wartung sehr aufwendig ist, sind die Kosten oft mehrere 10.000€ hoch. Berechnen Sie diese mit ein.

Haben Sie neue Fahrzeuge angeschafft? Bitte berücksichtigen Sie auch diese.

Beachten Sie, die Fahrzeuge nach den Bewegungsstunden abzuschreiben.

Wussten Sie, dass wir auch Gebühren für Gebäude und Hallen kalkulieren?

Der Markt Weisendorf hat eine Mehrzweckhalle und eine Ballsporthalle. Damit die Gebühren aktuell sind, haben wir die Stadtverwaltung bei der Kalkulation unterstützt. Wir haben die Kalkulation (Nachkalkulation und Vorauskalkulation), die Satzungen für Entgelte und Benutzung für beide Gebäude erstellt. Durch die gute Vorbereitung hat die Politik die aktualisierte Gebühren- und Entgeltsatzung für die Nutzung der beiden Hallen neu beschlossen. Somit hat der Markt Weisendorf neue Gebühren und Entgelte für die Bereitstellung des umfangreichen sportlichen und gesellschaftlichen Angebots angepasst.

Benötigen Sie auch eine kompetente Anpassung Ihrer Gebühren – und Entgeltsätze für Ihre öffentliche Gebäude oder Sportstätten?

Brauchen Sie Unterstützung, dann melden Sie sich gern bei uns.