Straßenreinigung und Winterdienst: Fahrzeug des Winterdiensts reinigt eine Straße.

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Neue Straßenreinigungsgebühren für Geesthacht

Der Landesrechnungshof fordert in Geesthacht Nachbesserungen bei der Satzung, das bedeutet: neue Straßenreinigungsgebühren für Geesthacht.

Vieles wird teurer, jetzt erhöht Geesthacht auch die Gebühren für die Straßenreinigung.

Warum berechnet Geesthacht die Straßenreinigungsgebühren neu?

Der Landesrechnungshof hat die Stadt Geesthacht überörtlich geprüft und festgestellt, dass etwas fehlt: Der Öffentlichkeitsanteil in der Fußgängerzone. Doch warum soll die Stadt einen Öffentlichkeitsanteil miteinkalkulieren? In einem Urteil vom 26. Juni 1994 des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig heißt es, dass eine Fußgängerzone mindestens 15 % Öffentlichkeitsanteil hat. Was bedeutet das? In einer Fußgängerzone nutzen viele Menschen die Straßen, deshalb gibt es ein Allgemeininteresse diese Straßen sauber zu halten. Da sehr viele Bürger die Fußgängerzone nutzen, setzt die Stadt Geesthacht in Zukunft den höchsten Öffentlichkeitsanteil ein. Diesen setzten Städte bei Hauptverkehrsstraßen ein. Er beträgt 35 %.


Die aktuelle Satzung ist nicht ausführlich genug


Die Satzung regelt den Gebührenmaßstab nach § 4 der Straßenreinigungsgebührensatzung. Das bedeutet: alle möglichen Grundstückskonstellationen müssen darin festgelegt sein. Vor der Neukalkulation, war die Aufstellung nicht ausführlich genug. Damit die Stadt die Gebühren nicht willkürlich festlegt, hat sie die Regelungen jetzt genauer ausgeführt. Geesthacht hat sich bei der Straßenreinigungsgebührensatzung Lübeck als Vorbild genommen. Die Stadt hatte ein ähnliches Problem. Inzwischen hat sie es behoben und der Städtebund Schleswig-Holstein hat die Satzung als rechtssicher erklärt.

Wir haben die neuen Gebühren erarbeitet


Wieviel Geld muss Geesthacht einnehmen, damit die Gebühren die Kosten decken? Das haben wir ermittelt. Außerdem haben wir die Nachkalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 und eine Vorauskalkulation für die Jahre 2023 bis 2024 erstellt. So heißt es bald: neue Straßenreinigungsgebühren für Geesthacht.


Wie ermitteln wir die Straßenreinigungsgebühr?


Die Benutzungsgebühr berechnen wir mit der Straßenfrontlänge des Grundstückes. Das bedeutet: Wenn der Teil des Grundstücks, der an die Straße angrenzt, 10 Meter lang ist, werden diese 10 Meter für die Kalkulation angesetzt. Wenn das Grundstück an mehrere zu reinigende Straßen grenzt, muss der Eigentümer Benutzungsgebühr für jede dieser Straßen bezahlen.
Geesthachts Straßen sind in vier Stufen eingeteilt:

  • Stufe 1: Hauptverkehrsstraße und Busverkehr
  • Stufe 2: Haupterschließungsstraße
  • Stufe 3: Anliegerstraße
  • Stufe 4: Fußgängerzone der Bergedorfer Straße


In der Fußgängerzone reinigt die Stadt fünfmal in der Woche. Diese Gebühr hat Geesthacht jetzt um 10 € erhöht. Damit werden die Kosten gedeckt. Die von uns ermittelten neuen Gebühren wurden einstimmig angenommen.

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