Thüringer Feuerwehren rechnen mit vielen Verbesserungen in ihren Aufgabenbereichen

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Thüringer Feuerwehren rechnen mit vielen Verbesserungen in ihren Aufgabenbereichen

Mit der Novellierung des Brandschutzgesetzes in Thüringen, die im letzten Jahr begann und Anfang 2025 in Kraft trat, verbinden die Feuerwehren in den thüringischen Kommunen große Erwartungen für die kommenden zwei Jahre. Die Obergrenzen der Einwohnerzahlen, ab denen eine Berufsfeuerwehr eingerichtet werden muss, wurden deutlich gesenkt.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der besseren Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte, um dem wichtigen Ehrenamt bei der kommunalen Feuerwehr wieder mehr Wertschätzung entgegenzubringen. Zudem wird die Kostenregelung der Feuerwehren durch erweiterte Abrechnungsmöglichkeiten, wie beispielsweise bei der notfallbedingten Tragehilfe, verbessert, was zu einer besseren finanziellen Entschädigung führt.

Ausblick auf 2026

Die Landesregierung soll bis zum 31.12.2026 einen Bericht über das Ergebnis der Evaluierung von §10 vorlegen, um möglichen Anpassungs- und Änderungsbedarf bei der Aufstellung der Gemeindefeuerwehren zu prüfen. In diesem Prozess sind permanente Veränderungen auch für die Bewertung der Feuerwehrkostenstrukturen zu erwarten.

Vorgehensweise

In der Abrechnung von Leistungen der thüringischen kommunalen Feuerwehren sind viele Veränderungen zu erwarten. Daher sollte bereits in diesem Jahr eine neue und umfassendere Kalkulation der Feuerwehr geplant werden. Passen Sie das Leistungsspektrum den zukünftig abrechenbaren Kostenersatzsätzen Ihrer Feuerwehr an.

Ausblick – wir halten Sie auf dem Laufenden

Informieren Sie sich über alle weiteren und zukünftigen Informationen sowie aktuellen Entwicklungen des Thüringer Feuerwehrgesetzes bei unserem Beraterteam im IPM. Welche Auswirkungen haben diese Veränderungen auf Ihre neue Kalkulation der Kostenersatzsätze für Feuerwehrleistungen in Ihrer Kommune? Wir haben die Antworten für Sie und Ihre Kommune.

Die Kalkulation als sichere Grundlage Ihrer Kostenersatzsatzung für Ihre Kommune

Ihr Beratungsteam des IPM übernimmt kompetent und zuverlässig die Kalkulation der Feuerwehrkostenersatzsätze für Sie und Ihre Kommune. Die Fertigstellung der Kalkulation findet ihren Abschluss in einem aussagekräftigen Bericht und in einer Satzungsbegleitung.

Auch beim Beschluss in den Entscheidungsgremien Ihrer Kommune stehen unsere Berater und Beraterinnen bis zur Verabschiedung der Beschlussvorlage mit einer aussagekräftigen und neutralen Präsentation zur Verfügung.

Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Kalkulation? Gern kalkulieren wir diese für Sie und beraten Sie auf dem Weg zu Ihrer neuen Satzung! Möchten auch Sie von unserer Sachkenntnis profitieren? Melden Sie sich gern bei uns und wir besprechen, wie wir Sie unterstützen können.