Das Verwaltungsgericht Potsdam (VG Potsdam, 12. Kammer) hat im Urteil VG 12 K 3153/19 vom 15. Februar 2024 die korrekte Handhabung des richtigen Divisors zur Berechnung der Vorhaltekosten bei der Feuerwehrgebührenkalkulation dargestellt.
Das Gericht stellte fest, dass eine Kostenkalkulation gegen die Vorgaben des § 45 BbgBKG und den Grundsatz der Leistungsproportionalität verstößt, wenn ein unrichtiger Divisor bei den Personalvorhaltekosten verwendet wird (Jahresarbeitszeitstunden statt Jahresstunden).
Nach der Beurteilung des VG Potsdam muss bei der Feuerwehrkalkulation zur Berechnung der Vorhaltekosten (um einen Stundenkostensatz zu erhalten) die Summe der Personalvorhaltekosten durch die Jahresstunden (365 Tage * 24 Stunden = 8760 Stunden) dividiert werden.
Warum wird die Kostenkalkulation als rechtsfehlerhaft beurteilt?
Die Klägerin erhob am 18. Dezember 2019 Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Sie stellte den Bescheid in Höhe von 368,22 Euro in Streit, soweit der Kostenbescheid einen Betrag von 431,73 Euro überstieg. Sie begründete ihre Klage damit, dass sie über diesen Betrag hinaus nicht zur Kostenübernahme verpflichtet sei. Der Beklagte habe zwar eine Differenzierung zwischen Vorhalte- und Einsatzkosten vorgenommen, jedoch einen falschen Divisor bei den personalbezogenen Vorhaltekosten verwendet. Die Vorhaltekosten Personal wurden nicht durch die Jahresstunden (24×365 = 8760) dividiert, sondern lediglich durch die Jahresarbeitszeit. Zudem wurden die Kosten für Dienst- und Schutzkleidung fälschlicherweise den personenbezogenen Einsatzkosten zugerechnet, statt den Vorhaltekosten. Daher sei die Kostenkalkulation rechtsfehlerhaft erfolgt.
Lessons Learned – Erkenntnisse für die Kalkulation der Kostensätze der Feuerwehr in der Kommune
Eine aktuelle Kalkulation der zu erhebenden Gebühren und Kostenersatzsätze liegt im Interesse der Kommunen. Regelmäßige Kalkulationen liefern Informationen zur Kostenstruktur und Kostenentwicklung. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass eine fehlerhafte Kalkulation zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung führen kann. Für eine rechtssichere Kostenbescheidung ist daher eine sachgerechte Kalkulation notwendig. Die Abgaben sind nach den Vorschriften der spezifischen Landesgesetze und der aktuellen Rechtsprechung zu kalkulieren.
Der richtige Weg zur Kalkulation Ihrer Feuerwehrkosten
Informieren Sie sich über die zukünftigen Gesetzesgrundlagen und Kalkulationsvorgaben für die Kostenersatzberechnung der Feuerwehren in Brandenburg bei unserem Beraterteam im IPM. Welche Auswirkungen haben diese Veränderungen für Ihre neue Kalkulation der Kostenersatzsätze für Feuerwehrleistungen in Ihrem Verantwortungsbereich? Wir haben die Antworten für Sie und Ihre Kommune.
Die Kalkulation als sichere Grundlage Ihrer Kostenersatzsatzung für Ihre Kommune
Unser Beratungsteam des IPM übernimmt kompetent und zuverlässig die Kalkulation der Feuerwehrkostenersatzsätze für Sie und Ihre Kommune. Die Fertigstellung der Kalkulation endet in einem aussagekräftigen Bericht und einer Satzungsbegleitung. Auch beim Beschluss in den Entscheidungsgremien Ihrer Kommune stehen unsere Berater bis zur Verabschiedung der Beschlussvorlage mit einer neutralen Präsentation zur Verfügung.
Benötigen auch Sie Unterstützung bei Ihrer Kalkulation?
Gern kalkulieren wir diese für Sie und beraten Sie auf dem Weg zu Ihrer neuen Satzung! Möchten Sie von unserer Sachkenntnis profitieren? Melden Sie sich gern bei uns und wir besprechen, wie wir Sie unterstützen können.
Nutzen Sie für weitere Informationen zu allen Aspekten der Kalkulation der Kostenersatzsätze der Feuerwehren in Brandenburg folgende links :
https://mik.brandenburg.de/mik/de/innere-sicherheit/brand-katastrophenschutz/