Feuerwehr Gebühren Sachsen

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Wie geht`s weiter mit den Feuerwehgebührenkalkulationen in Sachsen?

Das IPM kalkuliert die Feuerwehrgebühren entsprechend den neuen gesetzlichen Vorlagen 

Das Institut für Public Management (IPM) in Berlin kalkuliert den Kostenersatz oder die Gebühren für Ihre Feuerwehren in Sachsen. Weiterhin und wie gewohnt kompetent gemäß dem vierten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit Wirkung zum 20.Januar 2024. So erhalten Sie eine an die aktuelle Kostenentwicklung angepasste Kalkulation und sind bestens gerüstet für eventuelle Widersprüche. 

Wir kalkulieren die Feuerwehrgebühren nach der Gesetzes – Novelle über den Brandschutz im letzten Jahr weiterhin für viele Kommunen 

Auch nach der Gesetzesänderung im Freistaat Sachsen benötigen viele Kommunen die Unterstützung bei der Kalkulation der Feuerwehrgebühren, um eine neue Kalkulation der kostenpflichtigen Einsätze Ihrer Feuerwehr gemäß den neuen rechtlichen Bestimmungen der Novelle zu erstellen.  

So hat das IPM bereits in den letzten Monaten zahlreiche Kommunen im Freistaat Sachsen bei der Erstellung und der Ergänzung der Kalkulation beraten und die nötigen Bestandteile kalkuliert, um auch nach der Novelle das bestmögliche Ergebnis für die effiziente Haushaltplanung und für ein positives Ergebnis der Kommunen zu erzielen. 

Gesetzesnovellen in den Bundesländern erzeugen neben Entlastungen immer auch neue und zusätzliche Anforderungen an die zukünftige Kalkulation der Feuerwehrgebühren 

Weiterhin anspruchsvoller Aufwand für die Kommunen in Sachsen: 

  • Die Einführung landeseinheitlicher Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge soll die Abrechnung erleichtern und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Kommunen müssen allerdings weiterhin die Personalaufwendungen für die ehrenamtlichen Kräfte berechnen, um diese nach den vorgegeben Stundenpauschalen abrechnen zu können. Dieser Ablauf benötigt für viele Kommunen weiterhin einen kompetenten und erfahrungsgeprägten Beratungsaufwand, zudem ist die Erstellung einer Satzung hier zwingend erforderlich.
  • Hier ist das IPM weiterhin zuverlässiger Partner für die Kommunen in Sachsen und berechnet diese Pauschalen und begleitet den Satzungsentwurf bis in die Ausschüsse der Verwaltungen, die dann die Satzungen mit den erstellten Gebühren verabschieden. 

Entlastung für die Kommunen: 

  • Kostenersatz für Fehlalarme durch fehlerhafte E-Call-Systeme in Autos oder automatische Brandmeldeanlagen könnte zu einer Entlastung der Feuerwehr führen. 
  • Kommunen müssen aber sicherstellen, dass Unternehmen und Bürger über diese neuen Regelungen informiert werden, um unnötige Einsätze zu vermeiden. 

Was bedeutet das für die Haushaltsplanung?

 Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 

  • Eine präzisere Kalkulation von Feuerwehreinsätzen ermöglicht eine bessere Haushaltsplanung für Kommunen. 
  • Gemeinden müssen prüfen, ob sie mögliche Mehreinnahmen in die Ausstattung der Feuerwehr reinvestieren oder ob diese zur Deckung anderer Kosten genutzt werden. Auch hier ist das IPM mit dem umfangreichen Leistungsspektrum der Haushaltskonsolidierung und der Feuerwehrplanung (u.a. Gefahrenabwehrbedarfsplanung) zuverlässiger Partner der Kommunen. 

Insgesamt sorgt die Reform für mehr Klarheit und Effizienz, bringt aber auch die Herausforderung mit sich, Bürger und Unternehmen über die neuen Regelungen aufzuklären. 

Wenn auch Sie erfolgreiche und zuverlässig zielgerichtete Dienstleistungen im Rahmen Ihrer Feuerwehrkalkulationen benötigen, sprechen Sie uns direkt an. 

Das IPM erarbeitet als Endergebnis eine für Ihre Kommune optimale Berechnung für die Gebührensätze der Feuerwehr anhand der Änderungen des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 20.01.2024. Die erarbeitete Kalkulation bildet die elementare Grundlage für die sichere Festsetzung in den politischen Gremien, die dann mit einem Satzungsbeschluss durch Ihre Gemeinde ihren Abschluss findet.