Jahresabschluss

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Das Gesetz zur beschleunigten Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse geht in die Verlängerung

Was seit September gerüchteweise und irgendwann auch als Gesetzesentwurf in den Kommunen Brandenburgs umherschwirrte, hat der Landtag jetzt offiziell bestätigt: Die Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse ist beschlossen.

Was bedeutet das jetzt für die Brandenburger Kommunen?

Sie können erst einmal aufatmen. Denn der § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse wird verlängert und gilt noch bis zum 31.12.2022.

  • Für die Jahre 2017, 2018 und 2019 dürfen Sie jetzt auch die Jahresabschlüsse in vereinfachter Form aufstellen
  • Einschließlich des Jahresabschlusses 2019 dürfen Sie also auf folgende Bestandteile verzichten:
    • die Teilrechnungen
    • den Rechenschaftsbericht
    • die Anlagenübersicht
    • die Forderungsübersicht
    • die Verbindlichkeitenübersicht
  • Den Jahresabschluss 2020, müssen Sie dann wieder in vollständiger Form aufstellen – neue Deadline: 31.12.2022!

Was hat das mit uns zu tun?

In einigen Brandenburger Kommunen haben wir es geschafft, das ursprüngliche Gesetz bereits zum 31.12.2020 zu erfüllen. Dort haben wir zunächst die Jahresabschlüsse 2012-2016 in verkürzter Form und dann die Jahresabschlüsse 2017-2019 in vollständiger Form zur Prüfung eingereicht. Durch die gute Zusammenarbeit und das gemeinsame Ziel haben wir kontinuierlich und beständig Jahresabschluss um Jahresabschluss abgearbeitet.

Wollen auch Sie die Änderungen des Gesetzes nutzen und mit unserer Unterstützung ans Ziel kommen? Dann wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter und lassen Sie uns gemeinsam einen Weg finden.

Handeln Sie noch heute und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Wir machen Ihnen gern ein Angebot für die Erstellung der Jahresabschlüsse. Melden Sie sich für weitere Informationen bei uns.