Jahresabschluss und Gesamtabschluss

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Kronshagen lässt sich beim Gesamtabschluss unterstützen

In Schleswig-Holstein müssen alle Gemeinden den Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2019 spätestens in 2020 aufstellen (§ 95o Gemeindeordnung). Die Gemeinde Kronshagen hat sich aufgrund ihrer Beteiligungsstruktur dafür entschieden, die Konsolidierung mit Microsoft Excel durchzuführen. So mussten sie das HKR-System nicht erweitern und auch keine spezielle Konsolidierungssoftware anschaffen. Als erstes haben wir dann alle notwendigen Strukturen eingerichtet und abgestimmt. Danach haben wir die Konsolidierung in kürzester Zeit in MS Excel durchgeführt. Der erste Gesamtabschluss der Gemeinde Kronshagen wird nun der Prüfung und anschließend der Gemeindevertretung vorgelegt.

Am 17.12.2020 beschloss die Gemeindevertretung den ersten geprüften Gesamtabschluss. Auf Grund der systematisch durchgeführten Erstkonsolidierung, können zukünftige Gesamtabschlüsse der Gemeinde nunmehr mit hoher Effizienz und innerhalb vorgegebener Fristen erstellt werden.

Benötigen Sie auch Unterstützung bei Ihrem Gesamtabschluss? Dann wenden Sie sich gern per E-Mail oder telefonisch unter: 030 3 907 907-33 an Christoph Lehmitz