Das IPM kalkuliert die Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Der Kreistag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat in seiner Sitzung am 30.05.2024 eine neue Gebührensatzung zur Nutzung der Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen beschlossen.
Welche Situation liegt im Landkreis vor?
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellt zur Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen Unterkünfte zur Verfügung. Das Angebot für die Unterbringung erfolgt hierbei in sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch Wohnverbünden.
Wohnverbünde sind Unterkünfte, welche aus mehreren, abgeschlossenen und zusammengehörigen Wohneinheiten mit je eigenem Küchenbereich und eigenen Sanitäranlagen bestehen. Vorrübergehende Unterkünfte und Notunterkünfte wurden in der Kalkulation den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnverbünden gleichgestellt.
Die verschiedenen Unterkünfte haben wir in einer Mischkalkulation betrachtet. Um die Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte erheben kann, benötigt man eine Kalkulation auf Basis aktueller Daten.
Um die Gebühren erheben zu können bedarf es innerhalb der aktuellen Kalkulation auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg.
Verfahrensweise bei der Kalkulation
Nach der Zuarbeit der Daten des Landkreises an das IPM konnten zunächst die ansatzfähigen Kosten ermittelt und per Preisindizes für die Zukunft hochgerechnet werden. Hierzu gehören z.B. Kosten der Miete für die Übergangswohnheime, die Personalkosten der Verwaltung oder auch die Bewirtschaftung der baulichen Anlagen.
Anschließend wurden die Gesamtkosten auf die einzelnen Unterkunftsarten verteilt, um dem Äquivalenzprinzip Folge zu leisten. Die Gebühr wurde durch die Division der ermittelten Kosten je Kostenstelle und die dazugehörigen Leistungseinheiten ermittelt.
Was ist das Ergebnis?
Es wurden neue Gebührensätze für die Nutzung von Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ermittelt. Der Kreistag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat in seiner Sitzung am 30.05.2024 die kalkulierten Gebühren beschlossen.
Brauchen Sie auch Unterstützung bei Ihrer Gebührenkalkulation? Gern kalkulieren wir für Sie und beraten Sie auf dem Weg zur neuen Gebührensatzung! Kontaktieren Sie uns einfach.