Das IPM unterstützt Sie bei der Erstellung Ihres Gefahrenabwehrbedarfsplans

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Das IPM unterstützt Sie bei der Erstellung Ihres Gefahrenabwehrbedarfsplans

Das Bereitstellen und die Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr gehört zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Hierbei muss der Feuerwehrbereich an den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Um diese Pflichtaufgabe erfüllen zu können, müssen die Kommunen Gefahrenabwehrbedarfspläne erstellen. Diese dienen dazu, dass die örtlichen Feuerwehren auf mögliche Gefahren und Notfälle gut vorbereitet sind (Schutzziele). Mögliche Gefahrenquelle können dabei unter anderem Brände, Hochwasser, Orkane, Chemieunfälle, Großveranstaltungen oder eine besondere Infrastruktur sowie besondere technische Anlagen sein. Diese möglichen Gefahren werden in Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß und Risikofaktor bewertet. Zudem wird in den Schutzzielen definiert, nach welcher Eintreffzeit und mit welcher Funktionsstärke ein Einsatzort erreicht werden soll. Das IPM unterstützt Sie bei der Erstellung Ihres Gefahrenabwehrbedarfsplans.

Wie gehen wir vor?

Das Ziel eines Gefahrenabwehrbedarfsplans ist somit die Ermittlung des Soll-Zustands eines an den örtlichen Gegebenheiten angepassten leistungsfähigen Feuerwehrbereichs. Dieser Soll-Zustand wird anschließend mit dem Ist-Zustand abgeglichen. Falls erforderlich werden in einem weiteren Schritt Maßnahmen abgeleitet, um den Soll-Zustand zu erreichen.

Neben der Definition von Schutzzielen muss in einem weiteren Schritt die Struktur der örtlichen Feuerwehr aufgenommen werden. Hier werden die Standorte, sowie die Feuerwehrfahrzeuge und die Feuerwehrtechnik betrachtet und deren Zustand beurteilt. Zudem werden die vorhandenen Einsatzkräfte samt Qualifikation erfasst. Neben der Erfassung der Einsatzkräfte, wird auch der Nachwuchs berücksichtigt. Insbesondere wird hier in die Zukunft geblickt und analysiert, ob die Anzahl der Mitglieder der örtlichen Kinder- und Jugendfeuerwehr im Kontext der Übernahmequote und des demographischen Wandels ausreichen, um auch in Zukunft genügend qualifizierte Einsatzkräfte zu haben.

Nach der Erfassung des Ist-Zustands der örtlichen Feuerwehrstruktur werden auch die Nachbarkommunen in Hinblick auf besonderen Gefahrenpotenziale sowie deren vorhandener Feuerwehrstruktur erfasst. Vor allem Spezialfahrzeuge können im Zuge der Nachbarschaftshilfe auch aus anderen Kommunen im eigenen Gemeindegebiet zum Einsatz kommen.

Anschließend wird auf Grundlage des Ist-Zustands eine Maßnahmenliste definiert. Dabei werden die Maßnahmen in kurzfristig, mittelfristig und langfristig kategorisiert. Da die abgeleiteten Maßnahmen im Regelfall mit erheblichen Kosten einher gehen, muss der Maßnahmenliste auch Kostenkalkulation und eine Finanzierungsplanung beigelegt werden.

Die erstellte Maßnahmenliste wird dem örtlichen politischen Gremium als Beschlussvorlage vorgelegt (legislative) und es folgt die politische Entscheidungsfindung. Nach positiver Entscheidungsfindung erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen.

Warum sollte man den Gefahrenabwehrbedarfsplan regelmäßig aktualisieren?

Durch die Durchführung einer detaillierten Risikoanalyse und die Erstellung eines umfassenden Gefahrenabwehrbedarfsplans können die Feuerwehren der Kommune optimal aufgestellt werden, um die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet zu können. Aufgrund der örtlichen Veränderungen ändern sich die Gefahrenquellen. Daher müssen Gefahrenabwehrbedarfspläne in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Dies bindet viele personelle Kapazitäten. In den Verwaltungen sind personelle Ressourcen jedoch knapp bemessen.

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