DigitalPakt Schule - Viele Schulen stecken noch in der Steinzeit

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DigitalPakt Schule – Viele Schulen stecken noch in der Steinzeit

Am 17. Mai 2019 trat die „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019“ in Kraft. Was ist seitdem passiert? Welche Herausforderungen haben die Schulen bei den Förderanträgen und wo stehen Deutschlands Schulen jetzt?

Fehlende Computer, langsames Internet und kaum ein Konzept für digitalen Unterricht. So sieht es in vielen Schulen immer noch aus und das, obwohl es den Digitalpakt Schule schon seit 2019 gibt. Insgesamt stellen der Bund und die Länder 7 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen bereit. Bisher wurde jedoch nur ein Bruchteil bewilligt. Bis zum Ende letzten Jahres wurden nur 488 Millionen Euro ausgezahlt. Das sind gerade mal 9 %.

Jetzt stehen weitere 500 Millionen Euro bereit. Damit sollen Schulträger ihre Lehrer:innen mit mobilen Endgeräten ausstatten. Die Zusatzvereinbarung ist vor Kurzem erst in Kraft getreten. Offen bleibt dann nur noch die Frage: Wann werden die spezifischen Förderbekanntmachungen der Länder veröffentlicht? 

Welche zusätzlichen Hilfen gibt es für Schulen, um die Herausforderungen in der Covid-19-Pandemie zu meistern?  

Die zu Beginn der Corona-Krise gewährte Corona-Hilfe I: Sofortausstattung soll die Schüler:innen mit digitalen Endgeräten ausstatten. Dann können die Schulen in Zukunft vermehrt digitale Lehrmaterialien erstellen. Diese Fördermittel können bundesweit von den Schulträgern in Anspruch genommen werden. Viele Schulträger haben die Förderung schon genutzt. Sodass die Schüler die moderne Ausstattung bereits nutzen können. 

Ende 2020 hat der Bund die Zusatzvereinbarung Corona-Hilfe II: Administration veröffentlicht. Damit werden Strukturen für die IT-Administration und den IT-Support gefördert.  Auch Personalkosten gehören dazu, wie beispielsweise das Personal, dass beim Land oder den Schulträgern angestellt ist. Aber auch Administrations- und Supportaufträge an externe Dienstleister. Projekte zur nachhaltigen IT-Administration waren von Anfang an förderfähig. Die meisten Schulen hatten aber zu wenig Zeit, um auf die Ergebnisse dieser Entwicklungsvorhaben zu warten. Zusätzlich werden die Qualifizierung und Weiterbildung von IT-Administrator:innen finanziell unterstützt.

Im Februar 2021 hat der Bund die Zusatzvereinbarung  Corona-Hilfe III: „Leihgeräte für Lehrkräfte“ ins Leben gerufen. Damit werden mobile Endgeräte wie Laptops oder Tablets für Lehrer:innen gefördert. Auf diese Weise wird das Distanzlernen und Lehren, sowie die Unterrichtsvor und -nachbereitungen verbessert. Entsprechenden Förderbekanntmachungen der Länder wurden jedoch noch nicht veröffentlicht.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie Fördermittel beantragen?  

Hauptsächlich müssen Sie die spezifischen Förderrichtlinien der Länder beachten. In denen sind Fördergegenstände und  -bedingungen geregelt. So darf die Förderung mobiler Endgeräte 20 % aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Smartphones sind beispielsweise nicht förderfähig. Wenn Sie Smartphones beantragen, wäre der Aufwand am Ende umsonst.   

Was müssen Sie bei der Beschaffung von Ausstattung beachten? 

Achten Sie bei der Beschaffung von mobilen Endgeräten auf hochwertige Qualität. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die Geräte lange nutzen können. Auch entsprechendes Zubehör sollten Sie gleich mit beschaffen. Dazu zählen zum Beispiel Schutzhüllen, Peripheriegeräte, Mobile-Device-Management-Lösungen und ggf. Ladewagen oder Ladekoffer.

Am Beispiel von interaktiven Whiteboards (Smartboards), erklären wir Ihnen, auf welche Anforderungen Sie achten sollten. Bei Smartboards sind die richtigen Display-Einstellungen besonders wichtig.  

  • Helligkeit mindestens 350 Nits (=cd/M): Dies stellt sicher, dass Sie Ihr Whiteboard auch bei Tageslicht in Klassenzimmern nutzen können. Smartboards, die nicht über eine ausreichende Displayhelligkeit verfügen, sind für Schüler:innen bei direkter Sonneneinstrahlung schwer lesbar. 
  • 4K Auflösung (3840 x 2160p): Im Vergleich zu Full HD bietet diese Auflösung deutlich schärfere Bilder. Dies ermöglicht es so den Schüler:innen auch aus weiterer Entfernung die Schrift zu erkennen.
  • 20 Touchpunkte: Die Anzahl an Touchpunkten legt fest, wie viele Berührungspunkte das Smartboard gleichzeitig verarbeiten kann. 20 Touchpunkte bieten den Lehrer:innen und Schüler:innen dabei ideale Kontrolle über das Display – ohne dass das Smartboard dabei instabil oder langsam wirkt.
  • Lebensdauer von mindestens 30.000 Betriebsstunden: Dies entspricht bei einer Schulstunde von 45 Minuten ca. 45.000 Schulstunden. 
  • Widerstandsfähiges, keimresistentes und augenschonendes Display: Somit können müde Augen vermieden und die Konzentration selbst bei mehrstündigen Draufschauen am Tag hochgehalten werden. Dann steht einem effizienten und digitalen Lernen und Lehren nichts mehr im Weg. 

Was müssen Sie beachten, wenn Sie die Kriterienkataloge für die Anforderungen der technischen Geräte erstellen? 

Die Anforderungen an technische Geräte sind in den jeweiligen Kriterienkatalogen der einzelnen Länder festgelegt. Für das Land Brandenburg stellt die DigitalAgentur Brandenburg (DABB) einen Kriterienkatalog bereit. Darin sind die Mindestanforderungen an technische Geräte aufgelistet.

Herausforderungen

Damit auch Sie Ihre Fördermittel aus dem Digital Pakt Schule erhalten, müssen Sie sich erst in das Thema Ausstattung und Vergabeverfahren hineinarbeiten. Vielen Schulträger wissen nicht, dass sie für alle Beschaffungen ein Vergabeverfahren durchführen müssen. Wenn sie dabei Vorschriften vergessen, stehen sie schlimmstenfalls am Ende ohne Fördermittel da. Und das nur wegen einem vermeidbaren Fehler im Vergabeverfahren.

Die Vorgehensweise bei der Beantragung von Fördermitteln ist standardisiert und lässt sich in folgenden Schritten abbilden:    

  • Bestandsaufnahme in den Schulen (IST-Zustand)  
  • Ermittlung des zukünftigen SOLL-Zustands  
  • Auftragswertschätzung (Budgetierung)  
  • Erstellung des Medienbildungskonzeptes  
  • Zusammenstellung der Antragsunterlagen   
  • Einreichung der Antragsunterlagen für den Auftraggeber  
  • Vergabeverfahren  
  • fristgerechter Abruf und Abrechnung der Fördermittel  

Bundesweit werden immer noch viele Förderanträge wegen Mängeln oder Fehlern abgelehnt.

Damit die Schulträger ihre Forderungen schnell bewilligt bekommen, beraten wir derzeit den Landkreis Potsdam-Mittelmark, das Bildungszentrum Dessau, die Montessori Gesellschaft Halle e.V. und viele mehr! 

Interessiert? Auch Sie begleiten wir gerne bei der Digitalisierung Ihrer Schule! Dabei passen wir uns Ihrem Bedarf an. Und das Beste daran: Unsere Leistungen werden zu 90 % gefördert. 

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leitungen. Oder Sie vereinbaren direkt einen kostenfreien Beratungstermin mit Stephan Lübke. Sie erreichen ihn telefonisch unter 030 – 3 907 907 – 62 oder per E-Mail: s.luebke@ipm.berlin