Ist Ihre Feuerwehrgebührensatzung veraltet? Feuerwehrauto

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Ist Ihre Feuerwehrgebührensatzung veraltet?

Die Brandschutzgesetze ändern sich immer wieder, ist Ihre Feuerwehrgebührensatzung deshalb veraltet? Wir klären auf und verraten Ihnen, welche Änderungen es gab und was Sie dabei beachten müssen.

Das Bundesland Brandenburg und der Freistaat Sachsen machen es vor: Im Jahr 2020 traten für beide Bundesländer neue Brandschutzgesetze in Kraft. Am 19.06.2019 wurde der § 45 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) geändert. Der § 69 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) wurde am 25.06.2019 neu beschlossen.  

Was bedeuten diese Änderungen für Sie? 

Erst einmal zusätzliche Arbeit, denn Sie müssen neue Kalkulationsgrundlagen schaffen. Aber die Änderungen haben auch einen Vorteil: mit einem Verweis auf das Kommunalabgabengesetz ist unmissverständlich definiert, welche Kosten Bestandteil der Gebühren sind. So können Sie jetzt auch Kosten von Gebäuden mit ansetzen.  

Doch nicht nur in Sachsen und Brandenburg müssen Sie neu kalkulieren. Ein Blick auf die Feuerwehrgebührensatzungen von Kommunen aus anderen Bundesländern zeigt, dass auch dort gehandelt werden muss. Denn jedes Kommunalabgabegesetz hat einen bestimmten Kalkulationszeitraum festgelegt. So müssen Sie, je nachdem in welchem Bundesland Ihre Kommune liegt, alle zwei bis fünf Jahre neu kalkulieren. In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein verlieren Satzungen sogar nach 20 Jahren komplett Ihre Gültigkeit. Auch die Kommunalaufsichten verlangen derzeit verstärkt eine Neukalkulation veralteter Gebührensätze. Um zu vermeiden, dass Ihre Satzung ungültig ist, sollten Sie Ihre Gebühren immer wieder aktualisieren. 

Veraltete Gebühren können teuer werden 

Viele Kommunen rechnen kostenpflichtige Leistungen wie Patientenbeförderungen oder Türöffnungen teilweise gar nicht ab oder stimmen Widersprüchen bei Bescheiden sofort zu. Gerade dann ist es besonders ärgerlich, wenn sich solche Einsätze häufen. Denn die Kommunen bleiben unnötigerweise auf den Kosten sitzen, die sie mit der richtigen Kalkulation abrechnen könnten.  

Haben Sie Ihre Satzung schon überarbeitet und die Gebühren neu kalkuliert? Falls nicht, ist es jetzt an der Zeit. Wir unterstützen Sie dabei! 

Wichtig! Vergessen Sie hierbei nicht zwischen Vorhalte- und Einsatzkosten zu unterscheiden. Jedes Bundesland hat dafür eigene Regelungen. Die Vorhaltekosten dürfen Sie nur anteilig in die Gebühr miteinkalkulieren.  

Gern überarbeiten wir Ihre Satzung und kalkulieren die Gebühren für Ihre Feuerwehr und das Beste: Wir haben eine rechtssichere Methode entwickelt, um angemessene Gebühren für Ihre Fahrzeuge zu festzulegen, egal wie alt die Fahrzeuge sind. Damit erhält Ihre Feuerwehr realistische Gebührensätze und verkauft Ihre Leistungen nicht mehr unter Wert. Melden Sie sich für weitere Informationen gerne bei uns.