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Änderung der Kommunalverfassung in Brandenburg: Jahresabschlüsse müssen rechtzeitig erstellt werden

Was bringt die Änderung der Kommunalverfassung in Brandenburg mit sich? Nachdem die Änderung des Gesetzes zur Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse vom Gesetzgeber verabschiedet wurde, will dieser nun eine gesetzliche Rechtsfolge schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass Kommunen auch nach Ablauf des Gesetzes weiterhin rechtskonforme Jahresabschlüsse erstellen. So sollen Kommunen stark dazu angehalten werden Jahresabschlüsse rechtzeitig anzufertigen.

Der Gesetzgeber greift dafür erstmalig zu drastischen Mitteln. Bisher hatten Kommunen in Brandenburg kaum Probleme zu erwarten, wenn sie keine Jahresabschlüsse vorweisen konnten.  Das ändert sich mit Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zukünftig.  

Was bringt die Änderung der Kommunalverfassung mit sich und was ändert sich ab dem 01. Dezember 2024?  

Der Jahresabschluss für 2023 muss spätestens bis 31. Dezember 2024 aufgestellt, geprüft und beschlossen sein, sonst gilt: 

Der neue Absatz 6 im § 67 sagt: Ist der geprüfte Jahresabschluss 2023 nicht durch die Gemeindevertreter beschlossen, ist die Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 gemäß  

  • § 63 Abs. 5 – die Gemeinde erreicht keinen Haushaltsausgleich des ordentlichen Ergebnisses und hat die Auflage, eine Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, welches durch die Gemeindevertretung beschlossen und durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden muss. 
  •  § 73 Abs. 4 – der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung insoweit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, als in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, insgesamt Kreditaufnahmen vorgesehen sind. 
  • § 74 Abs. 3 – Kreditermächtigungen  

zurückzustellen. 

Die Haushaltssatzung darf erst nach Beschlussfassung der Gemeindevertreter über den geprüften Jahresabschluss bekannt gemacht werden. Dies gilt auch, wenn keine genehmigungspflichtigen Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind.

Wir wollen Ihnen helfen!  

Zahlreiche Kommunen in Brandenburg haben immer noch mit der Abarbeitung zurückliegender Jahresabschlüsse zu kämpfen. Nun wird es immer wichtiger die „Altlasten“ zu beseitigen. Dies ist eine Grundlage für die rechtskonforme Erstellung der Jahresabschlüsse auch in Zukunft.

Wir unterstützen Kommunen in Brandenburg bei der Erstellung der Jahresabschlüsse. Gern möchten wir Ihnen ein Angebot für eine Zusammenarbeit unterbreiten und Ihnen dabei helfen rechtzeitig Ihre Jahresabschlüsse zu erstellen.

Melden Sie sich für weitere Informationen gern bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin für einen Rückruf!