Aufgrund der Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre, haben auch die Kommunen mit dem gestiegenen Kostendruck zu kämpfen. Damit nicht in absehbarere Zeit der kommunale Haushalt in Schieflage gerät, sollte darüber nachgedacht werden, wie der kommunale Haushalt entlastet werden kann. Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Möglichkeit die Einnahmen, durch Anpassung der öffentlich-rechtlichen Entgelte, zu erhöhen. Gerade der Bereich der Kindertagesbetreuung weist im Regelfall ein sehr hohes Defizit auf. Aufgrund der Vielzahl der Kostenbeitragsschuldner kann eine leichte Erhöhung der Elternbeiträge den kommunalen Haushalt enorm entlasten. Daher sollte unter Berücksichtigung sozialer Aspekte überlegt werden, ob eine Anhebung der Elternbeiträge mit Augenmaß gerechtfertigt ist. Das IPM kalkuliert die Elternbeiträge in Biederitz (Land Sachsen-Anhalt).
Weshalb muss man die Elternbeiträge kalkulieren?
In jedem Fall sollten die Elternbeiträge regelmäßig kalkuliert werden, um die Kostenentwicklung im Blick zu behalten. Hierbei ist es Ziel der Kalkulation die maximal umlagefähigen Elternbeiträge je Betreuungsart (Krippe, Kindergarten und Hort) zu berechnen. Auf Grundlage dieser Berechnung erfolgt dann die politische Entscheidungsfindung.
Wie läuft die Kalkulation ab?
Die Gemeinde Biederitz kalkuliert regelmäßig die Elternbeiträge. Die Gemeinde befindet sich vor den Toren der Landeshauptstadt Magdeburg im Land Sachsen-Anhalt. Die Kindertagesbetreuung wird von verschiedenen Trägern übernommen. Als kommunaler Träger übernimmt hierbei die Gemeinde die Betreuung von Kindern in den Einrichtungen Kita Ehlespatzen, Kita Storchennest, Kita Rappelkiste, Kita Wichtewald, Kita Königsborn sowie im Hort Gerwisch. Zudem werden im Gemeindegebiet weitere Betreuungseinrichtungen von freien Einrichtungsträgern betrieben.
Für die Kalkulation der Elternbeiträge greift die Gemeindeverwaltung auf die Unterstützung des IPM´s zurück. Hierzu wurden in einem Auftaktgespräch zur Kalkulation die rechtlichen Grundlagen sowie die Rahmenbedingungen für die Kalkulation besprochen. Als Rechtsgrundlagen wird dabei auf den § 90 SGB VIII , auf § 13 KiFöG LSA sowie auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2020 zurückgegriffen. Zudem wurde festgelegt, dass alle freien Kita-Träger im Gemeindegebiet in einer Mischkalkulation betrachtet werden.
Wie sieht die fertige Kalkulation aus?
Um das Kalkulationsschema zu erstellen wurden anschließend die benötigten Daten durch die Gemeindeverwaltung bereitgestellt. In einem weiteren Schritt hat das IPM die zugearbeiteten Daten in das Kalkulationsschema der Elternbeiträge eingearbeitet. Zudem wurde das Zwischenergebnis der Kalkulation gemeinsam mit der Verwaltungsführung besprochen. Nach Klärung der letzten offenen Fragen konnte die Kalkulation finalisiert werden. Als Ergebnis hat die Gemeindeverwaltung einen Bericht zur Kalkulation der maximal umlagefähigen Elternbeiträge erhalten. Das Kalkulationsergebnis wurde anschließend der Politik vorgestellt. In einem weiteren Schritt soll die Kita-Satzung der Gemeinde neu beschlossen werden.
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Wir kalkulieren nicht nur Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte, sondern auch viele weitere Themenbereiche wie Sportstätten, öffentliche Gebäude, Unterkünfte für Obdachlose und geflüchtete Menschen sowie viele andere Themen. Neben der Kalkulation unterstützen wir Sie auch mit der Bescheiderstellung. Zudem führen wir Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für Investitionen oder für Standortentscheidungen durch. Wir unterstützen Sie auch mit dem Digitalpakt Schule II von der Ausschreibung, über den Abruf der Fördermittel bis hin zur Umsetzung. Sprechen Sie uns gern an.
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