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IPM schult die Kommunalaufsicht der Landkreise in Schleswig-Holstein

IPM schult die Kommunalaufsicht der Landkreise in Schleswig-Holstein. Anders als Bund und Länder bilden Kommunen trotz verfassungsrechtlich garantierter Selbstverwaltung keine eigenständige Ebene im deutschen Bundesstaat. Sie sind – formaljuristisch – nachgeordnete Verwaltungseinheiten der Länder und werden so von diesen „beaufsichtigt“. Hauptaufgabe ist die regelmäßige Prüfung und Genehmigung der kommunalen Haushalte unter Doppik Gesichtspunkten.

Ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune gegeben? Wird der Haushaltsausgleich erreicht? Droht eine bilanzielle Überschuldung? Sind Maßnahmen der Haushaltssicherung erforderlich und wenn ja, welche? Zu diesen aber auch anderen Schwerpunkten schulte das IPM kürzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalaufsichtsbehörden aus den Landkreisen Schleswig-Holsteins. Im Zentrum standen die Wissensvermittlung für neue Kollegen bzw. die Wissensauffrischung für „alte Hasen“. Darüber hinaus wurden aber auch die Bereiche „Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Verwaltung“ und „Kennzahlen aus der Jahresabschlussanalyse“ ins Visier genommen – beides Themen mit Bedeutung im Kontext kommunaler Haushalte. Nicht zuletzt nahm selbstverständlich der Erfahrungsaustausch untereinander großen Raum ein.

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