IPM schult das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Deutsche Patent- und Markenamt

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Wir haben das BMJV und das DPMA geschult

Das IPM schult das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). In den letzten Monaten wurden das BMJV sowie das DPMA durch den Experten für Wirtschaftlichkeit des IPM Stephan Lübke in mehreren Fachveranstaltungen geschult. Der Schwerpunkt der Schulungen lag neben den rechtlichen und methodischen Grundlagen des öffentlichen Investitionscontrollings auf der praktischen Vermittlung der WiBe-Fachkonzepte. Gemeinsam mit dem Einsatz der kostenfreien Bundes-Software „WiBe-Kalkulator“ wurden die Behörden anhand von aktuellen Anwendungsbeispielen die Unterschiede zwischen verschiedenen Berechnungsverfahren (statisch und dynamisch) aufgezeigt. Ergänzend zu den quantitativen Methoden wie z.B. der Kapitalwertmethode wurden auch die qualitativen Bewertungsmethoden der Nutzwert- und Kosten-Nutzenanalyse vorgestellt. Mit den Ergebnissen der Schulung kann das BMJV und das DPMA ein umfassenderes Investitionscontrolling umsetzen.

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