Gebühren-Kosten- und Leistungsrechnung

Meldungen
IPM sichert Tragfähigkeit der Kreisumlage

Auch in diesem Jahr wägt das IPM für einen brandenburgischen Landkreis die Tragfähigkeit dessen Kreisumlagenerhebung ab. Die Überprüfung der kreisangehörigen Haushalte hat gezeigt, dass der Landkreis ausgewählten Kommunen, denen eine Haushaltsnotlage attestiert werden muss, einen Nachlass auf die Kreisumlage gewährten muss. Die Tragfähigkeitsprüfung muss dabei mindestens folgende Forderungen erfüllen:

  • Überprüfung der Haushaltssituation der kreisangehörigen Kommunen
  • Überprüfung des eigenen Finanzmittelbedarfs
  • Berechnung des freiwilligen Aufgabenanteils (freie Spitze) für den Kreis sowie für die kreisangehörigen Kommunen
  • Ermittlung eines eventuellen Nachlasses auf die Kreisumlage, um deren Tragfähigkeit sicherzustellen

Wenn Sie Interesse an der Überprüfung ihrer Kreisumlagenerhebung haben, kontaktieren Sie uns.