Ist Ihre Feuerwehrgebührensatzung veraltet? Feuerwehrauto

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Neue Gebühren für die Feuerwehren in Schönefeld und Spremberg

Das Brandenburgische Brand- und Katastrophenschutzgesetz wurde aktualisiert. Deshalb wollte die Gemeinde Schönefeld auch ihre Feuerwehrkostensatzung anpassen. Wir haben sie dabei unterstützt. In gemeinsamer Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung haben wir die Gebührensätze für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr kalkuliert. Dabei haben wir die Landesgesetze und die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigt. Die betrachteten Kosten haben wir deshalb in Vorhaltekosten und Einsatzkosten unterteilt. Am 01.01.2022 ist die neue Feuerwehrkostensatzung der Gemeinde Schönefeld mit den aktualisierten Entgelten in Kraft getreten.

Auch die Stadt Spremberg/ Grodk wollte Ihre Feuerwehrkostensatzung überarbeiten. Wir haben die Kalkulation der Feuerwehrgebühren für die Stadtverwaltung übernommen. Zuerst haben wir uns mit der internen Satzungskommission abgestimmt und danach die Kosten kalkuliert. Nur wenige Tage später wurden die Feuerwehrkalkulation in einer öffentlichen politischen Sitzung vorgestellt. Thomas Kusyk vom IPM hat den Stadtvertretern erklärt, weshalb eine Einteilung der Kosten in Vorhaltekosten und Einsatzkosten für den Feuerwehrbereich zwingend notwendig ist. Anschließend beantwortete er alle offenen Fragen der Politiker.

Benötigen auch Sie Unterstützung mit der Kalkulation der Entgelte für kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr? Gern unterstützen wir Sie dabei. Sprechen Sie Marius Hoppe an.