Die Kurabgabe gemäß § 7 Abs. 2 KAG M-V 2021 zielt darauf ab, Gäste der Kommune zur Unterstützung der touristischen Infrastruktur einzubinden. Dabei ist der Kurbeitrag je nach Kommune sehr unterschiedlich. In jedem Fall muss der Kurabgabe eine Kalkulation auf Grundlage aktueller Daten zugrunde liegen. Neben den umlagefähigen Kosten des Mehraufwands durch den Tourismus, spielen auch die Gästezahlen eine wichtige Rolle in der Kalkulation. So stellen wir vom IPM fest, dass die Erfassung der Tagesgäste eine Herausforderung darstellt. Dass Erfassung der Tagesgäste als schwierig erscheint, bedeutet jedoch nicht, dass die Tagesäste in der Kalkulation vernachlässigt werden dürfen.
Rechtsprechung hilft bei der Erfassung von Tagesgästen
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in dem Urteil 3 K 362/20 OVG vom 01.03.2022 eine Hilfestellung gegeben, wie Kommunen die Tagesgäste erfassen können. So wurden in dem vorliegenden Fall folgende Feststellungen getroffen:
Begrenzte Anzahl an Automaten
Die Kalkulation der Kurabgabe für Tagesgäste basiert auf der Nutzung von nur zwei Automaten, die an touristischen Hotspots (Tourist-Information und Schlossinsel) aufgestellt sind. Dies führt zu einer niedrigen Erfassung der Aufenthaltstage von Tagesgästen (9.510 Aufenthaltstage im Vergleich zu 272.760 Aufenthaltstagen bei Übernachtungsgästen). Die Entscheidung, keine weiteren Automaten aufzustellen, minimiert zwar Kosten, begrenzt jedoch die Erfassungsmöglichkeiten.
Kosten-Nutzen-Abwägung
Eine Ausweitung der Automatenanzahl oder eine verstärkte Kontrolle würde zu höheren Kosten führen, die möglicherweise in keinem sinnvollen Verhältnis zu den zusätzlichen Einnahmen stehen. Das Gericht betont die Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand im Rahmen der Kalkulation gering zu halten, um Effizienz und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten.
Standortwahl der Automaten
Die strategische Platzierung der Automaten an Hotspots spiegelt die Annahme wider, dass Tagesgäste diese Bereiche vorrangig besuchen. Diese Standortwahl reduziert den Aufwand für zusätzliche Maßnahmen, hat aber zur Folge, dass nicht alle potenziellen Nutzer erfasst werden.
Verwaltungspraktische Einschränkungen
Da keine umfassenden Zugangskontrollen zu den kurabgabefähigen Einrichtungen möglich sind, entsteht ein Zielkonflikt: entweder mehr Automaten aufstellen und höhere Kosten in Kauf nehmen oder die Kalkulation auf Basis der bestehenden Infrastruktur belassen. Letzteres wurde gewählt, um den Aufwand zu begrenzen.
Verhältnismäßige Abgabenhöhe
Die Tageskurabgabe nach diesem Modell kombiniert Effizienz und Effektivität. Sie gewährleistet eine Unterstützung der touristischen Infrastruktur und bleibt dabei administrativ handhabbar. Die geringe Abgabenhöhe sowie die strategische Platzierung der Automaten unterstreichen die Ausgewogenheit dieses Ansatzes, der sowohl den Interessen der Gemeinde als auch der Tagesgäste Rechnung trägt.
Insgesamt beeinflussen diese Faktoren die Kalkulation der Kurabgabe durch eine Abwägung von Erhebungseffizienz, Kostenkontrolle und technischer Umsetzbarkeit. Die Gemeinde nutzt ihr Ermessen, um ein ausgewogenes Modell zu schaffen, das sowohl finanzielle als auch praktische Anforderungen erfüllt.
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