Kalkulation Elternbeiträge - Rechtssicherheit durch transparente Methoden und externe Unterstützung

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Kalkulation Elternbeiträge – Rechtssicherheit durch transparente Methoden und externe Unterstützung

Die Berechnung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Die Rechtmäßigkeit solcher Satzungen wird anhand der Prinzipien des Äquivalenzprinzips sowie weiterer Vorgaben des KitaG und SGB VIII geprüft. Eine valide Schätzung der Kostenpositionen ist dabei entscheidend, um eine rechtssichere und nachvollziehbare Kalkulation sicherzustellen.

IPM wurde beauftragt die Kalkulation der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte durchzuführen.

Das Institut für Public Management (IPM) wurde von der Stadt Müncheberg beauftragt die Kalkulation der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte zu erstellen. Hierbei sollten die Jahre 2015 bis 2018 in Form einer Nachkalkulation betrachtet werden. Das Ziel der Verwaltung war es nachzuweisen, dass die erhobenen Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte für den Betrachtungszeitraum nicht kostenüberschreitend sind. Denn es lagen der Verwaltung mehrere Widerspruchsbescheide zu den erhobenen Elternbeiträgen vor. Infolge kam es zu einem Widerspruchverfahren. Hier wurden die von uns durchgeführte Nachkalkulation durch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) geprüft. Dabei diente der von uns erstellte Bericht zur Kalkulation als Hilfe, um im Widerspruchsverfahren die Vorgehensweise in der Kalkulation zu veranschaulichen.

Kalkulation vom IPM wird durch VG bestätigt Urteil 9 K 321/20

In einem konkreten Fall konnte die Gemeinde die Elternbeitragskalkulation durch die Zusammenarbeit mit dem IPM verbessern. Der von dem Institut erstellte Kalkulationsbericht, der sich auf Daten der Jahre 2015 bis 2018 stützt, bot eine fundierte Grundlage für die Neufassung der Beitragssatzung. Diese Nachkalkulation zielte darauf ab, den Höchstbeitrag für bis zu 55 Betreuungsstunden pro Woche zu prüfen und zu bestätigen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die tatsächlichen Platzkosten durch die höchsten Gebühren – wie 263,00 Euro für Krippenplätze – nicht überschritten werden.

Besonders hervorzuheben ist die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg, die die Berücksichtigung spezifischer Kostenfaktoren wie kalkulatorische Mieten oder Betriebskosten als zulässig erachtet. Auch die Kosten für Gebäudebewirtschaftung und Sachkosten werden in die Berechnung einbezogen, solange sie mit den rechtlichen Vorgaben in Einklang stehen.

Insbesondere die Frage, ob Grundstücks- und Gebäudekosten in die Berechnung einbezogen werden dürfen, wurde in der Rechtsprechung eindeutig geklärt. Der Gesetzgeber hat deutlich gemacht, dass solche Kosten als Teil der Betriebskosten einzubeziehen sind, sofern sie nicht explizit von den abziehbaren Zuschüssen nach § 16 Abs. 2 KitaG gedeckt werden.

Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 KitaG ist bei der Kalkulation „von der Gesamtsumme der Betriebskosten“ auszugehen. Von dieser Summe sind nur solche Beträge abzuziehen, die explizit im Gesetz definiert sind, wie die Zuschüsse nach § 16 Abs. 2 KitaG für notwendiges pädagogisches Personal. Kosten gemäß § 16 Abs. 3 KitaG, die sich auf die Erstattung der Bewirtschaftung und Erhaltung von Grundstücken und Gebäuden beziehen, gelten hingegen nicht als abziehbare institutionelle Förderung. Diese klare Trennung wurde auch in der Gesetzesbegründung zum Änderungsgesetz 2018 festgehalten.

Was ist noch entscheidend?

Entscheidend ist außerdem, dass keine Gefahr einer Doppelfinanzierung besteht, da es sich in diesem Fall um einen gemeindlichen Kitaträger handelt, der selbst für die genannten Kosten aufkommt. Freie Träger, die vergleichbare Kosten durch Zuschüsse erstattet bekommen, unterliegen anderen rechtlichen Rahmenbedingungen, weshalb keine Ungleichbehandlung zwischen öffentlichen und freien Trägern vorliegt. Der Bericht des Instituts für Public Management vom 18. April 2019 bestätigt zudem, dass keine Überfinanzierung vorliegt. Weder Abschreibungen noch kalkulatorische Zinsen oder Instandhaltungskosten wurden in rechtswidriger Weise überhöht angesetzt.

Die Gemeinde hat mit unserer Unterstützung gezeigt, dass eine externe Expertise bei der Nachkalkulation nicht nur Rechtsstreitigkeiten vorbeugt, sondern auch die Transparenz und Akzeptanz bei den betroffenen Eltern erhöhen kann. Dies verdeutlicht, wie wichtig eine ordnungsgemäße Kostenstruktur für die langfristige Sicherung der Kita-Finanzierung ist.

Benötigen Sie auch Unterstützung bei der Kalkulation von Elternbeiträgen ? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir besprechen, wo genau Ihr Bedarf liegt und wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.