Eigentlich ganz einfach, oder?
„Ach ja, kann man“, „Muss man“, „Braucht kein Mensch“, ungefähr in dieser Bandbreite bewegt sich unserer Erfahrung nach die gefühlte Sachkenntnis zum Thema Nachkalkulation von Benutzungsgebühren. Und allein hier ist schon der erste Fehler eingebaut. Denn das, was Sie jetzt als Nachkalkulation verstehen, ist im juristischen Sprachgebrauch eigentlich eine Nachberechnung! Die echte Nachkalkulation ist eine „Neukalkulation“ der aktuellen Satzungsgebühren, weil zum Beispiel im laufenden Kalkulationszeitraum ein gravierender Fehler in der Vorauskalkulation aufgefallen ist. Da die Satzung nun mutmaßlich fehlerhaft ist, kann zur Heilung eine Nach-“KALKULATION“ für den laufenden Kalkulationszeitraum erstellt werden.
Wenn Sie es bis hierhin geschafft haben inhaltlich am Ball zu bleiben, sollen Sie nun auch mit etwas Futter bezüglich der Nachberechnung belohnt werden, die den vergangenen Kalkulationszeitraum nachträglich prüft.
„Es kommt darauf an!“
Immerhin sind wir Kommunalberater! Und zu aller erst kommt es darauf an, für welches Bundesland nachberechnet werden soll. Denn hier sollen Prognose-Kosten mit Ist-Kosten und dort Gebührenaufkommen mit Ist-Kosten abgeglichen werden. Verwundert bleibt man zurück, denn kein KAG fordert, dass die Prognose-Fallzahlen mit den Ist-Fallzahlen zu ersetzen sind. Jedoch in der Rechtsprechung scheint das eine natürliche Voraussetzung zu sein.
Und das war es im Groben auch schon. Denn Nachberechnungen dienen nicht dazu, Fehler der Vorauskalkulation, die man nachträglich „entdeckt“ hat, zu korrigieren. Außer natürlich, es gibt einen gerichtlich festgestellten Fehler.
Und plötzlich stellt man sich die Frage, ob denn überhaupt etwas nachberechnet werden kann, was nie vorausberechnet wurde. Muss man im nächsten Kalkulationszeitraum den Nutzern eigentlich Geld für die Nutzung überweisen, wenn die Nachberechnung über 120% Kostenüberdeckung ergibt? Wann ist eigentlich Wochenende?
Diese kurze Darstellung sollte Ihnen lediglich aufzeigen, dass doch etwas mehr Kopfschmerzpotenzial im Thema Nachberechnung steckt, als man gemeinhin vermuten könnte. Alle Aussagen wurden, im Sinne der besseren Lesbarkeit, ohne Quellen, die existieren, getroffen.
Aber:
Zumindest zu den Fallzahlen und ihren Einfluss auf Vorauskalkulationen und Nachberechnungen können Sie sich gern bei den KBW-Finanztagen am 18. & 19.06.2024 in Berlin informieren. Das IPM hält die Vorträge: „Gebührenkalkulation: Leistungseinheiten als unterschätzter Einflussfaktor in der Nachkalkulation“ & „Kennzahlen als Ankerpunkt einer strategischen Kommunenführung“.
Wenn auch Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann melden Sie sich doch einfach bei uns.