Gästebeitrag_Braunlage

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Neuer Gästebeitrag für die Stadt Braunlage beschlossen

Zur Deckung des Aufwandes für die touristischen Einrichtungen sowie die Nutzung des ÖPNV durch die Touristen, erhebt die Stadt Braunlage (Niedersachsen) einen Gästebeitrag. Das Institut für Public Management (IPM) wurde von der Stadt Braunlage mit der Neukalkulation der Gästebeiträge beauftragt. Nach einem ersten gemeinsamen Gespräch im September 2023, in welchem die essenziellen Fragen geklärt wurden, arbeitete die Stadtverwaltung dem IPM die hierfür benötigten Daten entsprechend zu.

Gesetzliche Grundlagen

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Begrifflichkeiten für den zu leistenden Beitrag der Gäste eines Kurgebietes. Egal ob Gästebeiträge, Kurabgaben oder Kurtaxe – es gilt das Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes als verbindliche Rechtsgrundlage. Dieses regelt unter anderem die ansatzfähigen Kosten, aber auch den Kalkulationszeitraum und die Verfahrensweise mit festgestellten Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen.

Vorgehensweise

Bei der Kalkulation der Gästebeiträge werden zunächst die Kosten der touristischen Einrichtungen aus den vergangenen Jahren betrachtet und bewertet. Auch Preissteigerungen müssen für den Kalkulationszeitraum für die kommenden Jahre berücksichtigt werden (z.B. mittels Prognoserechnung). Die angenommenen künftigen Übernachtungszahlen im Betrachtungszeitraum müssen ebenfalls mithilfe der Übernachtungszahlen aus der Vergangenheit ermittelt werden.

Ergebnis

Sowohl die bisherige Aufteilung nach Saisonzeiten als auch die Abstufung der Gästebeiträge nach Ortsteilen wurde auf Empfehlung des IPM in Absprache mit der Stadt Braunlage für den neuen Kalkulationszeitraum nicht mehr vorgenommen und der Gästebeitrag somit vereinheitlicht. Eine Steigerung bei den Kosten für die touristischen Einrichtungen in allen Ortsteilen wurde durch eine Prognoserechnung durch das IPM ermittelt. Bei den für den Kalkulationszeitraum erwarteten Gastzahlen wurden die Übernachtungen aus der Vergangenheit durch die Stadtverwaltung nach unten korrigiert, um aktuelle u.a. inflationsbedingte Entwicklungen zu berücksichtigen. 

Die Kalkulation der Gästebeiträge für Braunlage und Ortsteile wurde von einer Beraterin des IPM in einer Sitzung des Rats der Stadt Braunlage am 14.12.2023 vorgestellt und anschließend ein neuer und ganzjährig geltender Gästebeitrag durch die Stadtpolitiker einstimmig beschlossen. 

Die Fertigstellung der Kalkulation sowie der Beschluss des neuen Gästebeitrags ist durch eine sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Stadt Braunlage und dem IPM gelungen.  

Benötigen auch Sie Unterstützung bei Ihrer Kalkulation? Gern kalkulieren wir diese für Sie und beraten Sie auf dem Weg zu Ihrer neuen Satzung.

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