Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Heideblick

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Gemeinde Heideblick plant die Errichtung neuer Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Die Gemeinde Heideblick plant im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Errichtung von neuen Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV-Anlagen) im Gemeindegebiet. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund der gesteigerten Notwendigkeit eines schnellen und umfassenden Ausbaus der Photovoltaik (PV), wie von Bundes- und Landesregierung betont, um den zukünftigen Energiebedarf regenerativ zu decken und die Autarkie zu erhöhen.

Wie unterstützt das Institut für Public Management?

Für die fachliche Begleitung des Auswahlverfahrens und zur Wahrung einer hohen Objektivität, hat die Gemeindeverwaltung das Institut für Public Management (IPM) gebeten, das Verfahren zu begleiten und einen Kriterienkatalog zu entwickeln. Das Institut für Public Management sollte hierfür das Auswahlverfahren vorbereiten und die Auswertung eingegangener Anträge anhand des Kriterienkatalogs durchführen.

Die Gemeinde Heideblick hat bereits Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien durch Windkraft und FF-PV-Anlagen reserviert. Nach Abzug von Siedlungs- und Verkehrsflächen, schützenden Naturräumen und bereits genutzten Flächen bleiben begrenzte Flächen für die Entwicklung neuer FF-PV-Anlagen. Die Gesamtfläche der Gemeinde beträgt 16.657,00 ha, wovon 63% als Schutzgebiete (z.B., Landschaftsschutzgebiete) ausgewiesen sind.

Aktuell stehen für Windkraft- und FF-PV-Anlagen 594,56 ha zur Verfügung, was 3,573% der Gemeindefläche entspricht, somit bleiben 5.583,08 ha für den Bau neuer Anlagen, was 33,42% der Gemeindefläche entspricht. Die Einbeziehung von Landschaftsschutzgebieten könnte zusätzlich etwa 200 ha für FF-PV-Anlagen bereitstellen.

Wozu ist ein Bauleitplanverfahren notwendig?

Ein Bauleitplanverfahren ist notwendig, um Baurecht zu schaffen. Dieses dient der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Vor diesem Verfahren sollten über das Interessenbekundungsverfahren Flächen für eine Alternativenprüfung angemeldet werden. Die Flächeneigentümer und Projektentwickler konnten sich mit Konzepten bewerben, welche dann anschließend vom IPM gemäß einer umfangreichen Wichtungstabelle bewertet wurden. Der Gemeinderat erhielt auf dieser Grundlage Vorschläge zur Realisierung.

Wenn Sie ebenfalls Unterstützung beim Thema Projektentwicklung und Begleitung eines Auswahlverfahrens benötigen, sprechen Sie uns gerne an.