In Sachsen-Anhalt gibt es Erleichterungen für die Jahresabschlusserstellung. Der Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt zeigt: Die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben bei der Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse nach wie vor dringenden Aufholbedarf. Aus diesem Grund werden für die Jahresabschlüsse im Anschluss an die Eröffnungsbilanz bis einschließlich des Jahresabschlusses 2020 folgende Erleichterungen beschlossen:
1. Erleichterung zur Aufstellung des Jahresabschlusses – eine Zusammenfassung:
- bis zum Jahresabschluss 2020 darf auf eine Inventur verzichtet werden, die Inventur für 2021 muss dafür besonders gründlich erfolgen
- im Zuge des Verzichts auf die Inventur, können außerplanmäßige Ab- und Zuschreibungen unterlassen werden. Werden allerdings Sachverhalte bekannt, die zu außerplanmäßigen Zu- und Abschreibungen führen, sind diese vorzunehmen
- auf die Bildung von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten darf verzichtet werden (gilt nicht für mehrjährig aufzulösenden RAP´s (z.B. Friedhofsgebühren))
- auf die Bildung von Rückstellungen darf innerhalb der Haushaltsjahre mit verkürztem Jahresabschluss verzichtet werden. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Beihilfeverpflichtungen sind hier gesondert zu prüfen
- auf die Umgliederungen von negativen Forderungen und Verbindlichkeiten (kreditorische Debitoren und debitorische Kreditoren)
- Verzicht auf die Aufstellung der nicht bilanzierten Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre, solange sie die Jahre bis 2020 betreffen
- Verzicht auf die Teilrechnungen
- Verzicht auf den Anhang und den Rechenschaftsbericht
Was müssen Sie dabei beachten?
Wichtig! Für die Anwendung der Erleichterungen brauchen Sie eine geprüfte Eröffnungsbilanz. Außerdem müssen sie eine konkrete Planung für die zeitgerechte Erstellung (Umsetzungsplan) erarbeiten. Zusätzlich dazu muss die jeweilige Anwendung der einzelnen Erleichterungen sowie der Umsetzungsplan von der Vertretung beschlossen werden.
Unsere bisherigen Erfahrungen mit den „Doppik-Erleichterungen“ zeigen, dass in der Regel trotzdem enorme Kraftanstrengungen notwendig sind, um den Anwendungszeitraum effektiv zu nutzen und die Jahresabschlüsse hintereinander aufzustellen. Außerdem dürfen Sie nicht vergessen, dass Sie für den Jahresabschluss 2021 eine gründliche Inventur vornehmen müssen, die zeitliche und personelle Kapazitäten bindet.
Der Jahresabschluss 2021 ist der erste wieder vollständig aufzustellende Jahresabschluss und muss spätestens bis zum 30. Juni 2022 dem Rechnungsprüfungsamt übergeben werden. Zögern Sie nicht!
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen in zahlrechen Jahresabschlussprojekten und melden Sie sich für weitere Informationen bei uns.