Gebührenkalkulation: Sparschwein steht auf einem Taschenrechner.

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Was müssen Sie bei der Gebührenkalkulation beachten?


Was müssen Sie bei der Gebührenkalkulation beachten? Haben Sie sich das auch schonmal gefragt? Sie müssen als Kommune viele Aufgaben erledigen. Dazu gehört es immer wieder die Gebühren für Ihre Leistungen zu kalkulieren.

Für welche Leistungen können Sie überhaupt Gebühren verlangen?


Für Leistungen, die Sie als Kommune erbringen, können Sie Gebühren verlangen, das gilt bspw. für die Entsorgung des Abfalls oder den Kurbeitrag. Außerdem können Sie Gebühren verlangen, wenn die Einwohner Ihrer Kommune Einrichtungen nutzen. Hierzu gehören Sportstätten und öffentliche Gebäude.
Wie hoch dürfen die Gebühren sein?
Die Gebühren sollen die Kosten decken und dürfen sie aber nicht übersteigen. Wir haben schon viele Kommunen bei Ihren Gebührenkalkulationen beraten und beobachten immer wieder, dass nur der Aufwand mit einkalkuliert wird. Dabei werden viele Kosten nicht mitberücksichtigt. Die Konsequenz: Die Gebühren sind zu niedrig.


Erst kürzlich haben wir die Friedhofsgebühren für die Gemeinde Ahrensfelde kalkuliert


Die Gemeinde Ahrensfelde hat uns um unsere Unterstützung bei der Kalkulation der kostendeckenden Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen gebeten. Dabei haben wir neue Tatbestände sowohl für Grabnutzungsrechte als auch für Verwaltungsgebühren eingeführt. Außerdem haben wir die Überkapazitäten aufgrund zu großer Friedhofsflächen ermittelt und zusätzliche Kostenpositionen aufgedeckt. So konnte die Gemeinde wirklich alle Kosten miteinbeziehen und hat jetzt eine transparente und kostendeckende Kalkulation. Dank des übersichtlich strukturierten Kalkulationsbericht mit allen rechtlichen Grundlagen, konnte die Gemeindevertretersitzung die neuen Gebühren einstimmig bestätigen.


Auch Gebühren für die Straßenreinigung wollen richtig kalkuliert sein
Wegen der Vorgaben im Kommunalabgabengesetzes in Brandenburg musste die Gemeinde Kleinmachnow die Abgabensätze neu kalkulieren und hat uns damit beauftragt. Wir haben die Gemeinde unterstützt und die Gebührensätze für die Straßenreinigung kalkuliert. Die Gebührensatzung wurde am 12.11.2020 von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow beschlossen.
Brauchen Sie auch Unterstützung bei Ihrer Gebührenkalkulation? Zahlen sie auch zu viel? Haben Sie Fragen zu dem Thema? Dann wenden Sie sich gerne an uns.