Moderne Bürgerbüros und Online-Dienste: Frau kauft an einem modernem Automaten Tickets.

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Das Online Zugangsgesetz (OZG) – ganz einfach erklärt

„Ich denke, dass es weltweit einen Markt für vielleicht fünf Computer gibt.“ – Thomas Watson, Chairman von IBM im Jahr 1943

So ändern sich die Zeiten und auch in unseren Verwaltungen kommt die Digitalisierung so langsam an. Zugegeben, Deutschland ist nicht gerade der Vorreiter, wenn es um die digitale Verwaltung geht. Das stellen wir vor allem dann fest, wenn wir uns für die Eröffnung eines Kontos mit unserem Ausweis und einer kurzen Videotelefonie online verifizieren – den Ausweis, den wir dafür benötigen, allerdings noch immer persönlich beim zuständigen Amt beantragen müssen… wäre ja auch zu komplex, wenn die Bürger digital unterschreiben und ein Foto hochladen. Aber Spaß beiseite. Um auch solche Prozesse in Zukunft online abzuwickeln, gibt es das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen oder kurz OZG.

Was ist das Online Zugangsgesetz?

Das Online Zugangsgesetz (OZG) kann ganz einfach erklärt werden: Es verpflichtet alle Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch anzubieten. Hierfür wurden 575 Verwaltungsleistungen festgelegt, die digitalisiert werden müssen. Doch bevor die Verwaltungen die Leistungen online anbieten, müssen Sie zuerst die IT-Infrastruktur schaffen, damit auch jeder Mensch die digitalen Services nutzen kann. Denn auch heute noch gibt es Menschen, die keinen Internetzugang haben und die dürfen wir dabei nicht vergessen. Da jeder einen anderen Kenntnisstand im Umgang mit digitalen Medien hat, müssen alle Anwendungen einfach und besonders anwenderfreundlich sein.

Wozu die Verwaltung digitalisieren?

Auch die Verwaltungen müssen mit der Zeit gehen und die Digitalisierung von Prozessen bringt dabei ganz viele Vorteile mit sich. Wenn die Bürger:innen ihre Anträge online und somit elektronisch ausfüllen, kommt es seltener zu Fehlern. Für die Mitarbeiter:innen in den Verwaltungen stellt das eine enorme Arbeitserleichterung dar. Dokumente und Ansprechpersonen suchen und finden sie in Zukunft ganz einfach und sogar über Behördengrenzen hinweg. Damit sparen die Verwaltungen auf Dauer jede Menge Zeit.

Wie wird das OZG umgesetzt?

Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Mammutaufgabe und da jedes Land andere Kompetenzen hat, arbeiten alle Bundesländer zusammen – und zwar über Landesgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg. Die Zusammenarbeit koordiniert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Auch Verbände, Verwaltungsangestellte, Dienstleister und Endnutzer arbeiten mit am Digitalisierungsprojekt. Der IT-Planungsrat betreut dabei das Digitalisierungsprogramm und die Zusammenführung der Verwaltungsportale auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Um eine einheitliche IT-Strategie umzusetzen, hat der IT-Planungsrat die Föderale IT-Kooperation (FITKO) etabliert. Sie entwickelt gemeinsame Lösungen und schafft Transparenz. Mit dieser Vorgehensweise bündelt die Regierung Kompetenzen. Einzelne Bundesländern entwickeln beispielsweise Konzepte mit speziellem Fokus auf eine oder mehrere Leistungen, die danach in weiteren Bundesländern umgesetzt werden.

Auch die Kurabgabe wird digitalisiert

Hessen (insbesondere das Hessische Ministerium für Finanzen) hat beispielsweise die Federführung für Verwaltungsleistungen im Bereich Steuern & Zoll übernommen. Thüringen unterstützt das Ministerium bei der Koordination. Eine Aufgabe des Ministeriums ist es Online-Lösungen für kommunale Abgaben wie bspw. die Kurabgabe zu entwerfen.

Auch wir sind daran interessiert unsere Kommunen fit für die Zukunft zu machen und arbeiten deshalb mit Guide2 zusammen. Das Unternehmen hat die App WELCMpass entwickelt. Damit können Sie die Kurkarte und den Meldeschein komplett digital abzuwickeln – ohne nerviges Überprüfen und lästige Zettelwirtschaft. Haben Sie auch Interesse an einer digitalen Kurkarte? Dann wenden Sie sich gerne an uns.