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Wickeln Ihre Vermieter die Kurabgabe Nicht Gesetzeskonform ab?

Die PSD2 oder auch Payment Service Direktive2 gilt schon seit dem 14.09.2019. Doch was ist das überhaupt und was müssen Sie dabei beachten?

Was ist die PSD2?

Sie ist eine EU-Richtlinie und reguliert Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister. Die Vorschriften machen den Zahlungsverkehr sicherer, schützen die Verbraucher und fördern den Wettbewerb.

Wie macht die PSD2 den Zahlungsverkehr sicherer?

Die PSD2 schreibt für Onlinezahlungen eine starke Kundenauthentifizierung – die so genannte zwei Faktor-Authentifizierung vor. Das bedeutet: Jeder muss sich bei Online-Zahlungen mit einem Usernamen und einem Code oder einer Identifizierung via Fingerabdruck oder Gesichtsscan authentifizieren.

Wie fördert die PSD2 den Wettbewerb?

Durch die neue Richtlinie ist es jetzt auch möglich, dass Banken und Fintechs zusammenarbeiten und Kundendaten über sichere Schnittstellen untereinander austauschen. Das ist auch für die Kunden gut, denn die profitieren von einem besseren Service, wenn Banken mit innovativen Fintechs zusammenarbeiten.

Was müssen Ihre Vermieter beachten?

Auch auf Ihre Vermieter – und wie sie die Kurabgaben einnehmen – hat die PSD2 Auswirkungen. Denn der Vermieter darf die Kurabgabe nur unter bestimmten Voraussetzungen für Sie kassieren und weitergeben. Diese sind:

  1. Vermieter und Tourist-Information haben eine offizielle gewerbliche Vereinbarung (ähnlich wie Tankstellen mit den Mineralölkonzernen) (Präambel / Absatz 13)
  2. Der Vermieter muss die Tätigkeit (Vermieter) den Behörden melden und genehmigen lassen (Präambel / Absatz 19)
  3. Der Vermieter, der das Geld für die Kurkarte einnimmt, muss ein Treuhandanderkonto haben (Artikel 10 / Absatz 1 a)
  4. Der Betrag muss am nächsten Werktag auf dem Treuhandanderkonto sein, weil der Vermieter nicht mit dem Geld arbeiten darf (Artikel 10 / Absatz 1 a)
  5. Der Vermieter muss eine spezielle Versicherung gegen Zahlungsausfall haben (Artikel 10 / Absatz 1 b)
  6. Die Kommune muss dem Vermieter rechtssichere Handlungsanweisungen geben und den Prozess regeln und kontrollieren (Artikel 20 / Absatz 1)

Die meisten Vermieter erfüllen diese Anforderungen nicht. Das Ergebnis: die Kurabgaben werden aktuell nicht rechtskonform abgewickelt und den Kommunen bleibt nichts anderes übrig, als die Kurabgabe zu digitalisieren. Mit der WELCMpass App geht die Zahlung direkt bei der Kommune ein. Die Vermieter haben nichts mehr mit der Zahlung zu tun. Der Betrag ist sofort verfügbar und die Kommune erfüllt alle Bedingungen nach PSD2, OZG und DSGVO.

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Ihre Kurabgabe digitalisieren? Dann melden Sie sich gern bei Oliver Massalski.