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Projekteinblick
Haushaltskonsolidierung und Strategische Investitionsplanung

Stadt Königs Wusterhausen

Kunde Stadt Königs Wusterhausen
Branche Kommunalverwaltung
Zeitraum seit 1. Quartal 2025, laufend
Leistung Haushaltskonsolidierung, Strategische Investitionsplanung

Ausgangssituation

Strukturelles Defizit verdoppelte sich innerhalb eines Jahres

Im Vergleich zum Haushaltsplan 2025 verschlechterte sich die Finanzlage der Stadt Königs Wusterhausen für das Haushaltsjahr 2026 deutlich: Das geplante strukturelle Defizit stieg von rund 5 Mio. € auf über 10 Mio. € pro Jahr. Zwar besteht für die Stadt aktuell keine formale Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts — die Liquiditätsreserven wären jedoch laut Prognose im Zeitraum 2026/2027 aufgebraucht. Die Stadt entschied sich daher, frühzeitig und proaktiv zu handeln, statt eine formale Konsolidierungspflicht abzuwarten.

Zentrale Herausforderungen:

  • Strukturelles Defizit von rund 5 Mio. € auf über 10 Mio. € pro Jahr nahezu verdoppelt
  • Erschöpfung der städtischen Liquiditätsreserven bis 2026/2027 absehbar
  • Fehlende systematische Grundlage für Priorisierung von Konsolidierungsmaßnahmen und Investitionen
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Unser Vorgehen

Von der Ursachenanalyse zur politisch getragenen Maßnahmenliste

Das IPM begleitet die Stadt Königs Wusterhausen durch einen mehrstufigen Prozess der Haushaltskonsolidierung, moderiert und fachlich geleitet durch Dr. Christian Müller-Elmau.

1

Haushalts-Quickcheck mit Ursachen- und Potentialanalyse

Systematische Ursachen- und Potenzialanalyse aller Produktgruppen im interkommunalen Vergleich, um Aufgabenbereiche mit überdurchschnittlichem Zuschussbedarf zu identifizieren.

2

Vertiefende Analyse & Maßnahmenentwicklung

Erarbeitung von 51 konkreten Konsolidierungsvorschlägen in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen zu Angemessenheit, Machbarkeit und finanzieller Wirkung.

3

Klausurworkshop & politische Priorisierung

Gemeinsame Bewertung der Maßnahmen mit Politik und Verwaltung im Rahmen einer Haushaltsklausur am 08.11.2025 mittels eines transparenten Punktesystems, ergänzt um die Einführung einer strategischen Investitionspriorisierung für die kommenden Jahre.

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Ergebnis

10,4 Mio. € Konsolidierungspotenzial ermittelt, 7,7 Mio. € davon politisch getragen

  • 1.000 %
    Kostendeckung
  • 2,4
    Mio. € Mehreinnahmen/Jahr
  • 12
    Monate Projektdauer
  • 0
    Widersprüche
Quote
Ein strukturelles Defizit, das sich innerhalb eines Jahres fast verdoppelt, verlangt nach klaren Grundlagen für Entscheidungen — nicht nach Aktionismus. Der Prozess mit dem IPM hat uns eine systematische, mit der Politik gemeinsam erarbeitete Übersicht über unsere Handlungsmöglichkeiten gegeben, auf der wir jetzt auttauen können.
Lars Thielecke Dezernent, Dezernat I – Bildung und digitale Verwaltung, Stadt Königs Wusterhausen

Fazit

Politisch getragene Grundlage für nachhaltige Haushaltssicherung

Mit dem Konsolidierungsprozess verfügt die Stadt Königs Wusterhausen über eine gemeinsam von Politik und Verwaltung getragene, transparente Grundlage zur Reduzierung des strukturellen Defizits — und mit der strategischen Investitionspriorisierung erstmals ein systematisches Instrument, um künftige Investitionsentscheidungen nachvollziehbar und zielgerichtet zu treffen.

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Projekteinblick
Neukalkulation der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte

Gemeinde Ahrensfelde

Kunde Gemeinde Ahrensfelde
Branche Kommunalverwaltung / Kindertagesbetreuung
Zeitraum Februar 2025 – Juli 2025
Leistung Gebühren-/Entgeltkalkulation, Sozialverträgliche Staffelung

Ausgangssituation

Veraltete Satzung barg rechtliches Risiko für die gesamte Entgeltordnung Fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung der Elternbeiträge gesucht

Die Gemeinde Ahrensfelde übernimmt als kommunaler Träger die Kinderbetreuung in sechs Einrichtungen — den Kitas Koboldland Ahrensfelde, Spielhaus Blumberg, Regenbogen Eiche und Lindenzwerge Lindenberg sowie den Horten am Lenné-Park Blumberg und Lindenberg. Die geltende Kitakostenbeitragssatzung stammte aus dem Jahr 2020. Seitdem hatten sich Personal-, Sach- und Betriebskosten spürbar weiterentwickelt. Hinzu kommt ein Effekt, der sich — wie in vielen Städten und Gemeinden bundesweit — auch in Ahrensfelde zeigt: Mit rückläufigen Kinderzahlen in den Betreuungseinrichtungen verteilen sich die weitgehend fixen Betriebskosten auf weniger Kinder, wodurch die Kosten je Kind tendenziell steigen. Die Gemeinde wollte auf dieser Basis fundiert entscheiden können, in welchem Umfang eine Anpassung der Elternbeiträge sachlich gerechtfertigt und gegenüber der eigenen Haushaltslage wie auch gegenüber den Familien vertretbar ist.

Zentrale Fragestellungen:

  • Wie hat sich die tatsächliche Kostenstruktur der Kinderbetreuung seit 2020 entwickelt — auch unter dem Einfluss rückläufiger Kinderzahlen?
  • Welche Beitragsanpassung lässt sich daraus nachvollziehbar begründen — auch mit Blick auf die kommunale Haushaltslage?
  • Wie kann eine Anpassung sozialverträglich, also einkommens- und familienabhängig, gestaltet werden?

Unser Vorgehen

Transparente Kalkulation als Grundlage für eine begründbare politische Entscheidung

Im Auftrag der Gemeinde Ahrensfelde entwickelte das IPM eine vollständige Neukalkulation der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte nach § 17 Brandenburgisches Kitagesetz (BbgKitaG) sowie einen Entwurf zur sozialverträglichen Staffelung.

1

Grundlagenermittlung & Kalkulationsstruktur

Analyse der aktuellen Kostenentwicklung (Personal-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten sowie Abschreibungen) je Einrichtung, Aufbau eines Betriebsabrechnungsbogens und Festlegung sachgerechter Verteilungsschlüssel.

2

Berechnung der Elternbeiträge & Verpflegungsentgelte

Ermittlung der maximal umlagefähigen Kosten je Betreuungsart (Krippe, Kindergarten, Hort) und Betreuungsstunde sowie der Entgelte für die Mittagsverpflegung, unter Berücksichtigung der Preisentwicklung der vergangenen Jahre.

3

Sozialverträgliche Staffelung

Entwicklung eines progressiven Staffelungsmodells mit 24 Stufen in Abhängigkeit von Haushaltseinkommen und Kinderzahl, um eine faire Verteilung der Beitragsanpassung sicherzustellen.

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Ergebnis

Fundierte Grundlage für eine moderate, begründbare Beitragsanpassung

  • 1.000 %
    Kostendeckung
  • 2,4
    Mio. € Mehreinnahmen/Jahr
  • 12
    Monate Projektdauer
  • 0
    Widersprüche
Quote
Uns ging es darum, auf einer verlässlichen Grundlage zu entscheiden, wie sich die Elternbeiträge realistisch weiterentwickeln müssen. Die Kalkulation des IPM hat uns genau das ermöglicht — eine nachvollziehbare, moderate Anpassung, die wir gegenüber Politik und Eltern gut begründen konnten.
Miroslava Freigang Juristische Mitarbeiterin, Gemeinde Ahrensfelde

Fazit

Transparente Entscheidungsgrundlage statt Zahlenwerk allein

Mit der Neukalkulation und dem Staffelungsentwurf verfügt die Gemeinde Ahrensfelde über eine nachvollziehbare Grundlage, die die tatsächliche Kostenentwicklung der Kinderbetreuung abbildet. Sie ermöglichte Verwaltung und Politik, eine moderate und sozial ausgewogene Anpassung der Elternbeiträge fundiert zu begründen und zu beschließen

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Projekteinblick
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Übernahme von Mietimmobilien

Gemeinde Ostseebad Prerow (Amt Darß/Fischland)

Kunde Gemeinde Ostseebad Prerow
Branche Kommunalverwaltung / Kurort
Zeitraum Oktober 2025 – Februar 2026
Leistung Wirtschaflichkeitsbetrachtung

Ausgangssituation

Wohnraummangel im Kurort gefährdete langfristige Wohnraumversorgung

Das Ostseebad Prerow verfügt über zahlreiche Hotels, Ferienhäuser und Ferienwohnungen — für die ansässige Bevölkerung jedoch zu wenig dauerhaften Mietwohnraum. Mit Beschluss vom 30.07.2025 beauftragte der Hauptausschuss der Gemeinde eine Analyse zur möglichen Übernahme von sechs Wohngebäuden in der Buchenstraße mit insgesamt 47 Wohneinheiten, um den Mietwohnungsbestand langfristig zu sichern.

Zentrale Herausforderungen:

  • Chronischer Mangel an Dauerwohnraum trotz hoher touristischer Auslastung
  • Unterschiedlicher baulicher Zustand und Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude
  • Keine belastbare Entscheidungsgrundlage: Ankauf, konventioneller Neubau oder Neubau in Systembauweise?

Unser Vorgehen

Fundierte Entscheidungsgrundlage durch strukturierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Im Auftrag der Verwaltung Amt Darß/Fischland untersuchte das IPM drei Handlungs-alternativen zur Deckung des Wohnraumbedrafs nach den Vorgaben der GemHVO-Doppik M-V und dem bundesweiten Leitfaden für kommunale Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.

1

Analyse & Alternativenbildung

Bestandsaufnahme des baulichen Zustands der Gebäude, rechtliche Prüfung und Entwicklung von drei Handlungsalternativen: Ankauf der Bestandsimmobilien, Neubau konventionell, Neubau in System-bauweise.

2

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Dynamische Kapitalwertberechnung über einen Betrachtungszeitraum von 32 Jahren (2026–2057), unter Einbeziehung sämtlicher investiver und laufender Ein- und Auszahlungen.

3

Risikobetrachtung & Entscheidungsvorlage

Quantifizierung von Planungs-, Insolvenz- und Baukostenrisiken je Alternative und Aufbereitung der Ergebnisse für die politische Beschlussfassung.

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Ergebnis

Rund 3,3 Mio. € geringere Investitions- und Folgekosten durch die empfohlene Alternative

  • 1.000 %
    Kostendeckung
  • 2,4
    Mio. € Mehreinnahmen/Jahr
  • 12
    Monate Projektdauer
  • 0
    Widersprüche
Quote
Die Entscheidung über die Zukunft der Wohnimmobilien hatte für unsere Gemeinde weitreichende finanzielle Tragweite. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des IPM hat uns dafür eine fundierte Grundlage geliefert — fachlich sehr fundiert und mit der nötigen Sicherheit für den weiteren Entscheidungsprozess.
Oliver Dillmann Amtsleiter Amt für Planung und Liegenschaften, Amt Darß/Fischland

Fazit

Klare Entscheidungsgrundlage für ein langfristiges Wohnraumkonzept

Die Untersuchung liefert der Gemeinde Ostseebad Prerow eine transparente, nach kommunalrechtlichen Vorgaben abgesicherte Grundlage für die Entscheidung über die künftige Wohnraumversorgung — und zeigt, welche der drei Alternativen langfristig die wirtschaftlich tragfähigste ist.

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