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Aufschub Gesamtabschluss abgesagt

Nach der Absage der Landkreisneuordnung im Land Brandenburg ist auch die mit ihr verbundene Verschiebung der Übergangsfrist zum Gesamtabschluss vom Tisch. So sehr die meisten Kommunen die Reformziele der Landkreisneuordnung auch ablehnten, so sehr wurde aber die Verschiebung der Gesamtabschlusserstellung hoffnungsvoll erwartet.

Nun jedoch stehen die Kämmereien umso stärker unter Druck die Gesamtabschlüsse für ihre Kommunen beginnend für das Haushaltsjahr 2013 aufzustellen. Erschwert wird die Situation dadurch, dass aktuell nur wenige Kommunen im Land Brandenburg ihre Haushaltswirtschaft fristgemäß abschließen können und damit die Genehmigung ihrer Haushaltspläne gefährden.
Quelle: Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg: Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten zur Anwendung des dopischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und Außerkraftsetzung eines Runderlasses, 04.01.2018, S.4:
„Ich weise vorsorglich darauf hin, dass mit der Rücknahme des Gesetzesentwurfes zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg und zur Änderung anderer Gesetze durch die Landesregierung, die darin vorgesehene Fristverlängerung für die Erstellung des Gesamtabschlusses gemäß § 141 Absatz 19 BbgKVerf nicht in Kraft treten kann. Insoweit besteht die rechtliche Verpflichtung, einen Gesamtabschluss erstmalig für das Jahr 2013 aufzustellen.“
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