Erstellen der Gebührenkalkulation

Wir stimmen gemeinsam mit Ihnen  die Details und das Kalkulationsschema ab. Dann berechnen wir die maximal ansatzfähigen Kosten. Außerdem erstellen wir einen Kalkulationsbericht.

So haben Sie Ihre rechtssichere Gebührenkalkulation im Handumdrehen.

Erstellen der Nachkalkulation

Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) dürfen die Einnahmen ihrer Kommune nicht die Kosten für die Betreibung der öffentlichen Einrichtung übersteigen. Um dies herauszufinden, muss eine Nachkalkulation durchgeführt werden. Gern erstellen wir diese für Sie.

So wissen Sie genau über ihre Einnahmesituation Bescheid (Kostenüber- bzw. Unterdeckung) und können dementsprechend reagieren.

Ergebnispräsentation

Gern präsentieren wir die Ergebnisse der Kalkulation vor Ausschüssen und politischen Gremien.

Als externe Experten sind wir objektiv und überzeugen die Politik somit schneller und einfacher.

Prüfen der Satzung

Wir prüfen und optimieren die vorhandene Satzung und passen sie auf Basis der aktuellen Rechtsprechung an.

Sie profitieren von unseren Erfahrungen aus zahlreichen Kommunen bundesweit und sparen wertvolle Zeit.

Kalkulation als Workshop

Wir bringen Ihnen alles zur Kalkulation bei, was Sie wissen müssen und geben wertvolle Tipps zur einfachen Gebührenkalkulation mit Excel. Dann wenden wir das Gelernte direkt an und erstellen ein Kalkulationsmodell anhand Ihrer Daten. So ermitteln Sie ihre kostendeckenden Gebühren im Handumdrehen.

Analyse der Kosten, Leistungen und Erlöse

Wir erstellen eine gutachterliche Auswertung der Kosten, Leistungen und Erlöse für den Abfallbereich. Mit Hilfe spezifischer Vergleichsanalysen erhalten Sie ein detaillierteres Bild über die Kosten- und Ertragsstruktur des Abfallbereichs.

Somit erhalten Sie eine Hilfestellung, um eine sachgerechte Diskussion über die zu erhebenden Gebühren führen zu können, ohne dabei die Auswirkungen auf den Haushalt zu verlieren.

Bescheiderstellung

Wir unterstützen Sie mit der Bescheiderstellung. Hierbei geben Sie unserem Berater eine kurze Einweisung und dann erstellen wir die Bescheidvorlagen anhand Ihres Schemas. Somit haben Sie Zeit für die wesentlichen Aufgaben und die liegengebliebenen Bescheide können endlich abgerechnet werden.

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Ihr Ansprechpartner
Thomas Kusyk

Fax.:+49 (0)30 3 907 907 – 11
Thomas Kusyk - IPM