Müssen Sie auch das erste Mal einen Beteiligungsbericht erstellen?

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Müssen Sie auch erstmalig ein Beteiligungsbericht erstellen? Dann lassen Sie sich dabei unterstützen.

Wenn Sie auch erstmalig einen Beteiligungsbericht erstellen müssen, dann unterstützen wir Sie gern. Gemeinden in Mecklenburg Vorpommern haben nun die Wahl, ob sie einen kommunalen Gesamtabschluss aufstellen oder nicht. Dies geschah durch das Doppik-Erleichterungsgesetz. Gemeinden, die keinen Gesamtabschluss vorlegen, sind aber gemäß § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung-MV verpflichtet erstmalig für das Haushaltsjahr 2019 einen Beteiligungsbericht zu erstellen:

§ 73 Abs. 3: „Die Gemeinde hat zum Ende eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten. Die Gemeinde weist in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.“

Die ersten beiden Beteiligungsberichte müssen Sie für das Haushaltsjahr 2019 erstellen. Dann haben Sie bis zum 30.09.2020 Zeit, um sie der Gemeindevertretung vorzulegen. Wenn Sie keine Beteiligunsberichte erstellen, müssen Sie spätestens 2024 einen Gesamtabschluss vorlegen. Die Städte Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald und Wismar wurden von diesem Wahlrecht ausgenommen. Sie müssen grundsätzlich einen Gesamtabschluss vorlegen.

Kontaktieren Sie unseren Experten Christoph Lehmitz per E-Mail oder telefonisch unter: +49 (0)30 3 907 907-33 für einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermine:

Sie müssen den Beteiligungsbericht für 2019 vorlegen?

Wir bestimmen mit Ihnen die Struktur und den notwendigen Umfang des Beteiligungsberichtes.

Sie wollen den ersten Gesamtabschluss Ihrer Gemeinde vorlegen?

Wir bestimmen mit Ihnen den Konsolidierungskreis Ihrer Gemeinde und zeigen Ihnen den optimalen Weg zum ersten Gesamtabschluss.