Es ist sehr wichtig, die Anlagenbuchhaltung einer Kommune gesetzeskonform zu führen.
Die Dokumentation von Zu- und Abgängen des Vermögens, die Aktivierung von Grundstückskäufen und auch die Abgrenzung von Investitionen und Instandhaltungen sind nur einige wichtige Bestandteile der täglichen Arbeit eines Anlagenbuchhalters. In der modernen Verwaltung liegt die Verantwortung nicht nur in der Kämmerei. Für eine korrekte Anlagenbuchhaltung müssen alle beteiligten Fachbereiche zuarbeiten, weshalb es notwendig ist hierfür Regelungen festzuschreiben. Für das Amt Britz-Chorin-Oderberg haben wir diese Regelungen nun in einer auf die Verwaltung zugeschnittenen Aktivierungsrichtlinie festgeschrieben. Gemeinsam mit der Anlagenbuchhaltung haben wir Formulare entwickelt. Dadurch erleichtern wir den zuständigen Fachbereichen in Zukunft, die Zuarbeiten in benötigter Form einzureichen.
Haben Sie ebenfalls Interesse an einer Aktivierungsrichtlinie für die Anlagenbuchhaltung, die die Aktivierung in den Vermögensbereichen Gebäude, Infrastruktur, Grund und Boden, bewegliches Anlagevermögen im Spezifischen regelt? Dann melden Sie sich für weitere Informationen gern bei uns.